: Verbot als Kampfansage
betr.: „Berlin: Die Revolution am 1. Mai findet nicht statt“, taz vom 24. 4. 01
Das Verbot der „Revolutionären 1.- Mai-Demo“ in Berlin ist ein massiver Einschnitt in die Demonstrationsfreiheit. Der 1. Mai ist gegen Unterdrückung und Ausbeutung von der Arbeiterbewegung erkämpft worden. Er stellt ein wichtiges Datum dar, um Protest zu formulieren, der Visionen einer neuen Gesellschaft in sich trägt. Diesen Protest unterdrücken zu wollen, ist ein Versuch, die Demokratie einzuschränken.
Gewalt ist in den letzten Jahren niemals nur von den Demonstranten ausgegangen. Die Polizei hat mit ihrem martialischen Verhalten die Stimmung beeinflusst und – wie mehrfach dokumentiert – auch durch Provokateure angeheizt. Ein Verbot wird die jährlichen Ausschreitungen am 1. Mai nicht verhindern, das Gegenteil ist zu befürchten. Die autonome Szene wird dieses Verbot als Kampfansage auffassen, und Herr Werthebach muss sich vermutlich im Nachhinein fragen lassen, ob er die Konflikte mit seinem Versuch, die Demonstration zu unterbinden, nicht eher provoziert als verhindert hat.
ANGELA MARQUARDT, MdB-PDS, Berlin
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