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Betr.: „Gefälligkeitsdurchsuchungen“, taz hamburg vom 10. Mai 2001
Gefällig
Da durchforstet die sicherlich mit medizinischem Sachverstand nur bedingt ausgestattete Hamburger Staatsanwaltschaft – dem Beispiel Berlins folgend – Hamburger Arztpraxen, weil der Innenbehörde die gebotene und selbstverständliche medizinische Versorgung z.B. von traumatisierten Gewaltopfern nicht gefällt. Ärztliche Bedenken gegen die Gewalt fortsetzende, die Traumatisierung verstärkende Abschiebungen sind nicht erwünscht. Die Staatsanwaltschaft unterstellt „Gefälligkeitsgutachten“ (...)
Aber wer wird hier wem „gefällig“? Frank Eyssen
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