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Schlampereien und Pannen

betr.: „Der Schuldenerlass“, taz vom 23. 5. 01

In den Darstellungen über den Film „Der Schuldenerlass“ wird pauschal vermittelt, die Täter des Attentates auf Herrhausen sei die RAF gewesen. Dafür fehlen – meines Wissens bis heute – die Beweise. Deutschlandradio berichtet in seinem Kalenderblatt am 30. 11. 99: „Herrhausen selbst ist schwer verletzt und verblutet am Unfallort. Die ihm nachfolgenden Sicherheitskräfte trauen sich nicht an das Fahrzeug heran und leisten keine Sofortmaßnahmen. Für Generalbundesanwalt Rebmann war nach dem Anschlag vom 30. November 1989 automatisch klar, dass es sich um ein Attentat der ominösen dritten Generation der RAF handeln müsse. In der Tat tauchte ein Bekennerschreiben eines ‚Kommando Wolfgang Beer‘ auf. Alle Ermittlungen gingen in diese Richtung. Was folgte, war eine Fülle von Pannen der ermittelnden Behörden. Der stolz präsentierte Kronzeuge Siegfried Nonne, ein ehemals drogenabhängiger V-Mann, verstrickte sich in Widersprüche und musste schließlich als unglaubhaft fallen gelassen werden. Journalisten der ARD-Sendung ‚Panorama‘ stellten unglaubliche Schlampereien der Sicherheitskräfte fest, die für den Schutz Herrhausens zu sorgen hatten. Ferner wiesen sie mangelnde Entschlossenheit der Ermittler nach, auch Spuren zu verfolgen, die der These von einer Beteiligung der RAF widersprachen.“ (www.dradio.de) In einem Feature wird weiter gegangen und gefragt, ob Herrhausen Opfer anderer staatspolitisch motivierter Kräfte geworden ist – an deren Aufdeckung die Staatsanwaltschaft kein Interesse hatte. HEINZ BÄCHER, Jena

Die Dunkelziffer ist riesig

betr.: „Geringe Quote überrascht“, taz vom 12./13. 5. 01

Aus unserer Erfahrung in der Beratungsarbeit mit Opfern sexueller Gewalt heraus wissen wir, dass nur ein geringer Anteil der Opfer, die sich an uns wenden, Anzeige erstattet. Bei weitem nicht alle Opfer sexueller Gewalt suchen überhaupt Unterstützung in einer Beratungsstelle. Die Dunkelziffer ist also riesig. Scham und die Angst, im Zuge der behördlichen Ermittlungen erneut zum „Opfer“ zu werden, stehen der Anzeigeerstattung oft im Wege.

Dass die Rückfallquote hier also niedriger liegt als in anderen Straftatbereichen, liegt wesentlich am Anzeigeverhalten der Opfer. Erst wenn ein erneutes Opfer den Mut zur Anzeigenerstattung aufbringt, ist der Täter erfasst und Wiederholungstäter. Die kriminologisch ermittelte „geringe Rückfallquote“ lässt also nur sehr begrenzt einen Rückschluss auf die tatsächliche Rückfälligkeit der Sexualstraftäter zu. CLAUDIA EHLERT, Frauen-Notruf Göttingen

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