: Gericht stärkt Rechte für Mütter
KASSEL afp ■ Die Gesetzesregelung, wonach Mutterschutzzeiten nicht zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld führen, ist laut Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Zur Begründung hieß es, die Mütter würden unzulässig gegenüber Kranken benachteiligt. Der Bezug von Krankengeld führt zur Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung und ist deshalb einer Arbeit gleichgestellt, die Mutterschutzzeiten von sechs Wochen vor und acht Wochen nach einer Geburt dagegen nicht. (AZ: B 11 20/01 R)
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