Presserat rügt taz

Kommentierter Nachdruck einer Todesanzeige verstößt gegen Menschenwürde des Verstorbenen

BONN/BERLIN taz ■ Der Deutsche Presserat hat gegen die taz wegen des Nachdrucks einer Todesanzeige eine Rüge ausgesprochen. Die „Wahrheit“-Seite der taz hatte im Februar diesen Jahres die Todesanzeige einer anderen Zeitung nachgedruckt und sich abfällig über den Namen des Verstorbenen und der Hinterbliebenen geäußert. Der Presserat sieht in der Veröffentlichung den Pressekodex verletzt, nach dem die Wahrung der Menschenwürde eines der obersten Gebote der Presse ist. Mit der Veröffentlichung sei die Menschenwürde des Verstorbenen und der Hinterbliebenen verletzt worden.

Die taz hatte zuvor in einer Stellungnahme eingeräumt, dass es sich bei der Veröffentlichung um eine eindeutige journalistische Fehlleistung gehandelt hat.

Insgesamt sprach der Presserat auf seiner Sitzung am 19. Juni elf Rügen aus, darunter gleich drei gegen die Zeitschrift Coupe.

KLH