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in kürze ZWANGSVERSTEIGERUNGNicht bei Krankheit

Die Zwangsversteigerung einer Wohnung kann aufgeschoben oder aufgehoben werden, wenn ein naher Angehöriger des Schuldners schwer erkrankt ist oder stirbt. Das entschied das OLG Hamm in einem gestern bekannt gegebenen Beschluss. (AZ: 15 W 66/01). (dpa)

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