: Legalisierung ist angebracht
betr.: „Sachlich, differenziert, unaufgeregt“ (Sicherheitsbericht, Cannabis), taz vom 12. 7. 01
Der Sicherheitsbericht begründet die „restriktive Handhabung“ mit „internationalen Verpflichtungen und den Erfahrungswerten der vergangenen Zeit“. Deutschland ist nicht durch internationale Verpflichtungen an ein Verbot von Cannabis gebunden. Es ist nur für die Politik ein Mittel, um die längst überfällige und vom Bundesverfassungsgericht schon 1994 geforderte BtmG-Reform weiter aufzuschieben!
Auch die riskanten Konsummuster, die im Bericht aufgezeigt werden, können bei einer Freigabe von Cannabis in so genannten Coffeeshops vermieden werden. Auch ist durch das BtmG die wirtschaftliche Nutzung von Cannabis so gut wie nicht möglich. Obwohl es bei Hanf, das ohne Pflanzenschutzmittel auskommt, zirka 40.000 verschiedene Produkte gibt, die aus den Fasern hergestellt werden können. Eine Legalisierung wie in den Niederlanden, Belgien, Schweiz und bald auch England wäre auch in Deutschland angebracht. ROBERT FRANZEN, Leichlingen
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