: Frauenförderung
Eine Richterin darf Vorsitzende am Finanzgericht Hamburg werden. Das Oberverwaltungsgericht wies gestern die Klage eines Mitbewerbers ab, der gegen die Ernennung seiner Kollegin juristisch vorgegangen war, weil er der Qualifiziertere sei. Das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz hatte dem Mann Recht gegeben. Das Oberverwaltungsgericht nicht: Die Frau sei gleich qualifiziert und dürfte aus Gründen der Frauenförderung vorgezogen werden. Auch den Einwand des Bewerbers, Jusitzsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit habe sachwidrig auf den Präsidenten des Finanzgerichtes eingewirkt, eine Frau zu ernennen, habe sich nicht bestätigt.
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