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Zweitjobchance

LehrerInnen auf der Suche nach einer Nebentätigkeit hat das Landesarbeitsgericht Hamm eine Perspektive eröffnet: den Partnertausch. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das zunächst anders gesehen und einer Lehrerin gekündigt, die morgens ABC-Schützen unterrichtete und in ihrer Freizeit Chefin eines Swinger-Clubs war. Das Arbeitsgericht aber mochte keine moralischen Bedenken erkennen, da es sich bei einem Swingerclub nicht um ein Bordell handle. Außerdem liege der Club 70 Kilometer von der Schule entfernt. Zudem habe die Lehrerin ihre Vorlieben nicht in den Schulbetrieb eingebracht und auch nicht gegen den Lehrplan verstoßen. Der Arbeitgeber hätte die Lehrerin allenfalls abmahnen dürfen, weil sie die Nebentätigkeit verschwiegen hatte.

LAG Hamm, AZ: 5 Sa 491/00

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