: Kost und Logis höher besteuert
BERLIN dpa ■ Wer als Arbeitnehmer unentgeltlich Kost und Logis vom Arbeitgeber erhält, muss dafür im nächsten Jahr mehr Steuern und Sozialabgaben abführen. Das Bundeskabinett beschloss gestern eine Erhöhung der so genannten Sachbezugswerte. Dieser Wert beträgt für Verpflegung und Unterkunft in Westdeutschland künftig 379,25 Euro (741,75 Mark), in den neuen Bundesländern 356,60 Euro (697,45 Mark). Im laufenden Jahr liegen die Vergleichswerte bei 729,40 Mark im Westen und 660,40 Mark im Osten.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Sachbezugswerte werden dem Lohn hinzugerechnet, was das jeweils zu versteuernde Einkommen erhöht. Auch die Sozialabgaben erhöhen sich entsprechend. Dafür erwirbt der Arbeitnehmer aber auch höhere Rentenansprüche. Im einzelnen sieht die Regelung für Verpflegung künftig einen Sachbezugswert von insgesamt 192,60 Euro pro Monat vor. Unterkunft wird in Westdeutschland ab 2002 mit 186,65 Euro und in Ostdeutschland mit 164,00 Euro bewertet.
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