: NPD darf marschieren
Die Demo der NPD am 3. Oktober ist unter Auflagen genehmigt worden. „Wir sind nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verbot gerichtlich nicht durchsetzbar wäre“, sagte eine Sprecherin des Innensenats am Freitagabend. Dabei seien vor allem die jüngsten Fälle in Brandenburg geprüft worden, wo behördliche Verbote später vom Oberverwaltungsgericht des Landes wieder aufgehoben worden waren. Sie wies aber darauf hin, dass die NPD den am Tag der Einheit von ihr geplanten Streckenverlauf ändern müsse. Den neuen Streckenverlauf wollte der Senat nicht mitteilen. Auch sei der vorgesehene Auftritt von Horst Mahler als Redner verboten worden. Das Verbot wurde demnach besonders mit den Äußerungen des rechtsextremen Rechtsanwalts in Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA begründet. Die CDU hat Innensenator Ehrhart Körting für die Genehmigung kritisiert. Anscheinend habe er vorfristig kapituliert und riskiere nicht den Weg vor die Gerichte, sagte CDU-Generalsekretär Joachim Zeller. DPA
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