piwik no script img

Mauerspringer nicht entschädigt

Der so genannte Mauerspringer hat vor dem Landessozialgericht erfolglos um eine Haftentschädigung gestritten. Der heute psychisch kranke Mann war im April 1971 nach einem Mauersprung von Ost nach West und zurück von der Stasi festgenommen und zwei Wochen im Untersuchungsgefängnis festgehalten worden. Der Sprung hatte für viel Aufsehen gesorgt. Die Klage begründete der 48-Jährige damit, dass seine Erkrankung auf die Zeit im Untersuchungsgefängnis der Stasi und deren Bespitzelungen zurückzuführen sei. Es sei unstrittig, dass der Berliner Opfer von Verfolgungsmaßnahmen durch die Stasi geworden sei, räumte der Richter ein. Ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und Stasi-Haft könne aber nicht festgestellt werden. DDP

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen