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Mordprozess ohne Erinnerung

Elf Monate nach der Ermordung eines 37-jährigen homosexuellen Engländers muss sich seit gestern ein 31-jähriger Gärtner vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Mann in der Wohnung des Opfers in Bahrenfeld mit 53 Messerstichen getötet zu haben. Der Angeklagte sagte vor Gericht, er könne sich an die Tat nicht erinnern, räumte allerdings ein, zum Tatzeitpunkt allein mit dem Opfer in der Wohnung gewesen zu sein. Nach seinen Angaben hatte er den Engländer in dem Schwulentreff „Wunderbar“ auf St. Pauli kennen gelernt und nach Hause begleitet. Rund sechs Wochen nach dem Mord waren die „Wunderbar“ und ein anderes Lokal in St. Pauli von einem Großaufgebot der Polizei durchsucht worden. In der Bar und einem Gay-Kino stellten Beamte der Mordkommission die Personalien von insgesamt 200 Besuchern fest. Die Aktion war laut Polizei „von großer Kooperationsbereitschaft der Betroffenen gezeichnet“. In der Schwulenszene hatte die Razzia dagegen viel Unruhe ausgelöst – auch wenn die Polizei die Sorge, dass das Schwulsein von der Polizei als Kennmerkmal gespeichert werden könnte, zurückgewiesen hatte. taz

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