■ Rosi Rolands Bremer Klatschgeschichten
: Herrenlose Tiere

Am kommenden Dienstag tagt der Bremer Senat wieder – ein gutes Zeichen: Wir werden regiert. Auf der Tagesordnung diesmal: Die Novellierung des Hundesteuergesetzes von 1999.

Damals hatte das Parlament beschlossen, denjenigen die Hundesteuer für ein Jahr zu erlassen, die einen Hund aus dem Bremer Tierheim zu sich nehmen. Allerdings sollte nach zwei Jahren evaluiert werden, ob die Steuerbefreiung nur einen „Mitnahmeeffekt“ produziert oder wirklich dazu führt, dass vermehrt Hunde aus dem Tierheim abgenommen werden.

Als Fazit nach zwei Jahren stellte der Tierschutzverein in seinem Brief an den Senat fest: Eine „differenzierte Darstellungsweise“ des Effektes sei nicht möglich, „da die Praxis sich häufig von der Theorie unterscheidet“. Rein „gefühlsmäßig“ könne aber klar gesagt werden, dass ohne Hunde-steuer mehr Hunde vermittelt werden als mit Hunde-steuer. De facto ist die Zahl der vermittelten Hunde aber nicht gestiegen. Das allerdings liege an der Kampfhunde-Diskussion, die nicht nur für die betroffenen Rassen, sondern „insgesamt die Vermittlung von Hunden drastisch zurückgehen ließ“. Für den Tierschutzverein ist klar: Die Hundesteuer muss für vermittelte Hunde „gänzlich“ entfallen, „erst dann wird ein wesentlicher Vorteil vom Bürger wahrgenommen und die Abnahme eines Hundes vom Tierheim finanziell attraktiv.“ Immerhin gibt das Land Bremen jährlich mehrere hunderttausend Mark für die „Sicherstellung herrenloser Tiere“ aus.

Was also tun? Auf das Argument des Tierschutzvereins, nur die vollständige Befreiung würde etwas bringen, geht der Finanzsenator gar nicht ein. Für ihn ist nur klar: Es lässt sich nicht nachvollziehen, wie viel die auf ein Jahr befristete Befreiung von der Hundesteuer gebracht hat. Logische Konsequenz: Sie soll bleiben. Hilfsbegründung: „Aus verwaltungstechnischer Sicht“ spricht für die Fortführung dieser begrenzten Steuerbefreiung, dass „so die Anmeldung der aus dem Tierheim erworbenen Hunde sichergestellt werden kann“. Das Tierheim muss nämlich der Finanzbehörde melden, wer einen Hund erworben hat – sonst gibt es das Jahr Steuerbefreiung nicht.

In dem Sinne bringt die befristete Befreiung von der Hunde-steuer unter dem Strich wahrscheinlich sogar zusätzliche Steuereinnahmen, aber das weiß im Grunde auch niemand so richtig. Clever werden wir regiert, nicht? Findet

Ihre Rosi Roland