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Apotheken auch sonntags auf

KARLSRUHE ap ■ Apotheken können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe an verkaufsoffenen Sonntagen öffnen. Der Erste Senat erklärte gestern eine Regelung im Ladenschlussgesetz für nichtig, das Apotheken von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung ausdrücklich ausnahm. Das Verbot für Apotheken verletze die Berufsfreiheit ohne rechtfertigenden Grund, heißt es in der Begründung.

Mit dem Urteil wurde der Verfassungsbeschwerde einer Apothekerin aus Karlsruhe stattgegeben, die ihre Apotheke an den verkaufsoffenen Sonntagen geöffnet hatte und deshalb eine Strafe von 1.000 Mark zahlen musste. Nach dem Ladenschlussgesetz können Städte und Gemeinden viermal im Jahr einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen. Mit der jetzigen Entscheidung dürfen auch Apotheker daran teilnehmen.

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