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Freispruch im Kohlrouladen-Fall

Ein Hauspfleger ist am Freitag in zweiter Instanz von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung einer 87-Jährigen freigesprochen worden. Die bettlägrige Rentnerin war entweder erstickt oder an plötzlichem Herzversagen gestorben, nachdem der 28-Jährige sie mit einem Stück Kohlroulade gefüttert hatte. Der Angeklagte habe nicht mit diesem dramatischen Verlauf rechnen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung des Berliner Landgerichts. In erster Instanz war der frühere Mitarbeiter eines privaten Pflegedienstes zu zehn Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Nach Überzeugung der Berufungsrichterin gab der Angeklagte der Frau ein seiner Meinung nach ausreichend kleines Stück. Der Mann habe die Frau an dem Tag im Mai 2000 erstmals allein versorgt. Die anderen Betreuer hätten ihm keine genauen Vorgaben gemacht. Dass die 87-Jährige nicht kauen konnte, sei ihm nicht übermittelt worden. Die Tochter der Frau und die Staatsanwaltschaft wollen Revision beim Kammergericht einlegen. DPA

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