: was ist wo erlaubt?
Regelungen im Ausland
In Großbritannien ist die Forschung an bis zu 14 Tage alten Embryonen erlaubt. In dieser Zeitspanne dürfen nicht nur embryonale Stammzellen gewonnen werden, auch das therapeutische Klonen ist zugelassen.
Eine ähnliche Regelung zeichnet sich in Schweden ab. Jetzt schon darf mit bis zu 14 Tage alten Embryonen geforscht werden. Aus schwedischen Labors kommen ein Drittel der derzeit bekannten 72 Stammzellkulturen. Demnächst sollen neue Gesetze vorlegen werden, die auch das therapeutische Klonen erlauben.
In den USA gibt es gespaltene Regelungen. Während Privatunternehmen fast unbeschränkt forschen dürfen, müssen sich Institutionen, die öffentliche Gelder erhalten, an restriktive Vorschriften halten. So dürfen Forscher nur mit Stammzellen arbeiten, die vor dem 9. August 2001 hergestellt wurden.
In der Schweiz ist verbrauchende Embryonenforschung verboten. Der Import ist jedoch nicht ausdrücklich untersagt.
In Frankreich hat sich die Nationalversammlung vor kurzem entschieden, die Forschung mit embryonalen Stammzellen freizugeben. So genannte verwaiste Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind, sollen für die Herstellung von Stammzellen genutzt werden dürfen. Ein entsprechendes Gesetz wird es aber erst nach den Parlamentswahlen im Juni geben. WLF
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