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Niederlage für A-20-Gegner

BERLIN dpa ■ Die Ostseeautobahn A 20 kann weitergebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht wies gestern Klagen von Naturschützern und Landwirten aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gegen ein Teilstück südlich von Lübeck zurück. Dabei ging es um eine Trassenführung durch die ökologisch sensible Niederung des Flüsschens Wakenitz. Die Pläne verstießen weder gegen nationales noch gegen europäisches Naturschutzrecht, hieß es. Auch die geplante 300 Meter lange Brücke sei nicht zu beanstanden. Die Kosten für die von den Naturschützern favorisierte Tunnellösung hielt das Gericht für „unverhältnismäßig“. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland sprach von einem politischen Urteil.

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