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109 Menschen hängen im Raster

Die Rasterfahndung nach mutmaßlichen Terroristen hat nach Angaben der Innenverwaltung 109 „als kritisch anzusehende Datensätze“ ergeben. Insgesamt seien etwa 58.000 Daten abgeglichen worden. Die 109 Datensätze würden jetzt in „konventioneller kriminalistischer Überprüfung“ untersucht. Es handele sich dabei aber nicht um Terroristen. Alle anderen Daten würden vernichtet. Das Landgericht hatte in einem am 22. Januar veröffentlichten Urteil, die Fahndungsmethode für nicht rechtens erklärt. Gegen diese Entscheidung hat die Innenverwaltung nach eigener Auskunft eine Beschwerde beim Kammergericht auf den Weg gebracht. Die jetzige Entscheidung werde als rückwirkend betrachtet, die Daten bis auf die „kritischen“ 109 Fälle gelöscht. Die Vernichtung aller Daten forderte dagegen Exjustizsenator und Grünen-Fraktionschef Wolfgang Wieland. „Solange die Entscheidung des Landgerichtes nicht von höherer Instanz aufgehoben ist, darf auch mit diesen Daten nicht weitergearbeitet werden“, erklärte Wieland. DPA

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