piwik no script img

Pflegekasse muss Bestand wahren

KASSEL afp ■ Pflegebedürftige, die früher Pflegegeld von der Krankenkasse bekommen haben, können darauf vertrauen, dass die nun gewährten Leistungen der Pflegeversicherung weiter fließen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) entschied, gilt der Bestandsschutz gerade dann, wenn Pflegebedürftige die Voraussetzungen der Pflegeversicherung eigentlich nicht erfüllen. Mit dem Urteil sicherte das BSG das Pflegegeld eines 13-Jährigen aus der Türkei, der am Mittelmeerfieber erkrankt ist, das in Schüben auftritt. Seine Krankenkasse bewilligte ihm 1994 Pflegegeld, später erhielt er von der Pflegeversicherung Pflegegeld Stufe II. Ohne Erfolg verwies nun die Pflegekasse darauf, dass schubhafte Erkrankungen von der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind. (Az: B 3 P 7/01 R)

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen