auslauf: Tagesgericht
Der Bratpfannenschläger, von dem bereits am Mittwoch die Rede war, reagierte nach einem zünftigen Trinkgelage tatsächlich auf einen terorristischen Eingriff eines Saufkumpanen. Der hatte nämlich dem mutmaßlichen Schläger den Fernseher ohne seine Zustimmung ausgeschaltet. Terror! Dass dieser Provokation allerdings ein Angriff mit einem Schraubenzieher folgte, bevor die Bratpfanne auf dem Schädel des Gast niederprasselte, bleibt verurteilungswürdig. Also: Berliner Löffelerbsen und Spiralnudeln mit Sahnesauce schlemmen, da kommt die Pfanne erst gar nicht ins Spiel.
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