Gericht erlaubt Plakataktion

BERLIN taz ■ Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) darf ihre Plakate weiter kleben. Das entschied jetzt das Landgericht Kassel. Die Deutsche Eisenbahnreklame, Tochter der Bahn AG, hatte Betreiber von Werbeflächen aufgefordert, der BAG keine Plakatflächen zur Verfügung zu stellen, da diese Bahn-kritisch seien. Damit habe die Eisenbahnreklame zum Vertragsbruch aufgefordert, was eine Schädigung der BAG bedeute, befand der Vorsitzende Richter. Er wies auch auf die im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit hin. Die habe Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Bahn.

Mit der bundesweiten Aktion „Die Entdeckung Bahnhof – Wer nicht konsumiert, muss raus!?“ protestiert die BAG seit Ende Februar in rund 100 Städten gegen die Ausgrenzung und Vertreibung von Armen aus öffentlichen Räumen. ANN