: Schweiz erforscht Stammzellen
BERN ap ■ Die Schweiz will Forschen mit embryonalen Stammzellen erlauben. Einem gestern veröffentlichten Gesetzentwurf zufolge dürfen Stammzellen ausschließlich aus überzähligen Embryos aus der künstlichen Befruchtung gewonnen werden. Das betroffene Paar muss über das Vorhaben aufgeklärt werden und einwilligen. Die Produktion von Embryos für die Forschung soll verboten bleiben, sagte Bundesrätin Ruth Dreifuss. Überzählige Embryos und daraus gewonnene Stammzellen dürfen nicht für kommerzielle Ziele verwendet werden. Sowohl für die Forschung mit als auch für die Gewinnung von Stammzellen in der Schweiz ist laut Bundesratsvorschlag eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nötig. Voraussetzung ist weiter, dass die Forschungsziele nicht auf anderem Weg, wie etwa mit adulten Stammzellen, erreicht werden können. Die Forschungsprojekte müssen ethische Kriterien erfüllen sowie einen wissenschaftlichen Wert aufweisen. Der Bundesrat erließ zudem Kriterien für den Import von embryonalen Stammzellen.
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