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Mordfall Aul: Urteil bestätigt

Im Revisionsverfahren zu dem Mord an der 14-jährigen Nina Aul hat das Landgericht gestern die lebenslange Haftstrafe gegen den Cousin des Mädchens bestätigt. Der gebürtige Russe hatte die Schülerin am 2. Juni 2000 im Humboldthain auf grausame Weise getötet. Er hatte dem Mädchen rund 70 Messerstiche vorwiegend im Genitalbereich zugefügt und einen Stock in den Unterleib gerammt. Der Täter habe sich als „Vollstrecker verletzter Familienehre“ aufgeführt, so der Richter. „Es mag Rache für vorherige grobe Beleidigungen gewesen sein, oder weil er sich dem lebensfrohen Mädchen sexuell nicht nähern konnte.“ Der Bundesgerichtshof hatte die im März 2001 verhängte lebenslange Haftstrafe aufgehoben, weil die Frage der Schuldfähigkeit unzureichend geprüft worden sei. Die neue Verhandlung habe letztlich zum gleichen Ergebnis geführt, hieß es im Urteil. Danach ist der Angeklagte voll schuldfähig. Es gebe keine Anhaltspunkte für schwere seelische Abartigkeit. Der 28-Jährige habe sich die Tat klar überlegt. DDP

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