Betr.: Geschlossene Heime, taz hamburg vom 9. Juli 2002

Alte Fehler

Alte Fehler werden neue werden, weil der behördliche Missbrauch dieser geschlossenen Heimplätze programmiert ist. So waren in der Vergangenheit von Seiten der Jugendämter diese geschlossenen Heimplätze auch dazu missbraucht worden, so genannte „Zöglinge“, die bereits in offenen Heimen untergebracht waren, in diese Einrichtungen zu verbringen, weil diese nicht regelmäßig einer Schule oder einer Berufsausbildung nachgingen, und mit der Unterbringung nun sicher gestellt werden sollte, dass eine Ausbildung und damit die Eingliederung in die Gesellschaft von Erfolg sein würde.

Die verantwortlichen Beamten der Jugendämter, insbesondere in Bremen, sind heute in leitenden Funktionen der Behörde. Hier wurden Kinder und Jugendliche, die nur und meist in Heimsozialisierung aufwuchsen, ohne dass sie eine nachweisbare Straftat begangen hatten, gleichermaßen in diese Einrichtungen verbracht.

Die Kontrolle darüber, ob dies in Zukunft ausbleiben wird, will Frau Anika Wichert, Pressesprecherin der Behörde für Soziales, sicherstellen können, wie sie mir telefonisch versicherte. Die bekannten und inhaltlich sehr wohl begründeten Heimkampagnen der 70-er Jahre gegen berüchtigte Einrichtungen wie den „Staffelberg“ (Biedenkopf/Lahn), „Immenhof“ (Hannover), „Baiserhaus“ (Kassel), „Ellnerhof“ (Bremen) und andere scheinen hier schon in Vergessenheit geraten zu sein wie die Beamten, die diese apädagogischen Weisungen gegeben haben.

Auch die wieder eiligst herbeigerufene Jugendgerichtshilfe hat in der Vergangenheit wenig kontinuierliche Jugendhilfe geleistet und in einem mir bekannten (Einzel)fall statt Jugendhilfe wiederholt pädophile Annäherungsversuche an einen Jugendlichen praktiziert, der dem Jugendhelfer durch Gerichtsweisung anvertraut worden war. Die Akten über die „Zöglinge“ wurden in den 80-er Jahren nach Schließung der meisten staatlichen Einrichtungen eiligst vernichtet, obwohl das Aktenaufbewahrungsgesetz hier mindestens eine Frist von 15 Jahren vorschreibt. War was?

Karl-Heinz Jisrael Schwarz

Betr.: Verfolgt wie Verbrecher, taz hamburg vom 8. Juli 2002

Linker Unsinn

Graffiti-Sprayer begehen keine Straftat, sagt Sozialarbeiterin Barbara Uduwerella. Dazu muß ich fragen, wie weit links muß man eigentlich mit seiner Gesinnung sein, um so einen Unsinn zu reden. Vielleicht hat Frau Uduwerella noch nicht gehört, dass dieses Sachbeschädigung ist und somit natürlich eine Straftat. Außerdem wird die Höhe der Schadensforderung an die Täter (wenn sie denn erwischt werden) angeprangert. Es gäbe ja schließlich Unternehmen, die bereits ab 12 Euro pro Quadratmeter reinigen. Will uns diese Dame eigentlich für dumm verkaufen oder wirklich ernsthaft einreden, dass das, was diese Leute machen, schön ist und überhaupt keine Probleme darstellt?

Es ist schon beschämend mit anzusehen, wie alle Bauwerke, ob neu oder alt, ob hübsch oder hässlich, total verschandelt werden mit diesen Schmierereien. Hamburg freut sich alljährlich über wachsende Touristenzahlen, es würde mich nicht wundern, wenn diese bald ausbleiben. Ich komme viel herum in der Welt, und nirgendwo (nicht einmal in den USA) sind die Stadtbilder so verschandelt wie hier.

Ich kann nur hoffen, dass die Polizei noch mehr Jagd auf diese Verbrecher macht. H. Spremberg

Betr.: Allein gegen alle, taz hamburg vom 4. Juli 2002

Kein Gespür

Schulsenator Lange hat offenbar auch keinerlei Gespür dafür, vor wessen Karren er gespannt wird. Er hat beispielsweise nicht begriffen, welchen Zweck eine Liste von Ausländeranteilen pro Schule für bestimmte Kreise hat. Ob es ihm auffiele, wenn die Schulen mit hohen Anteilen im Schulverzeichnis mit einem blau-gelben Stern gekennzeichnet wären? ALs Erläuterung könnte dann dort stehen: Die Schillpartei und der Bildungssenator raten vom Besuch dieser Schulen ab. Holger Gisch