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Im Dreierschritt

1) Im Juni legten die USA die Forderung vor nach pauschaler, zeitlich unbegrenzter Immunität für Bürger aller Staaten, die das IStGH-Statut nicht ratifiziert haben. Eine Aufhebung dieser Regelung sollte nur durch erneuten Beschluss des Sicherheitsrates möglich sein, den die USA jederzeit durch Veto hätten verhindern können. Diese Forderung stieß bei 13 der 15 Ratsmitglieder auf vollständige Ablehnung, bei Großbritannien auf Bedenken.

2) Daraufhin ließ Washington am letzten Mittwoch einen gemeinsamen mit London verfassten „Kompromisstext“ zirkulieren. Darin wird die pauschale Schutz vor Strafverfolgung durch den IStGH zunächst auf zwölf Monate begrenzt – allerdings verbunden mit der Absichtserklärung, diese Regelung um weitere Zwölfmonatsperioden zu verlängern. Bedenken blieben.

3) Washington machte in dem am Freitag formell einbrachten Resolutionsantrag zwei kosmetische Änderungen. Statt von einer pauschalen Ausnahmegewährung ist von einer Einzelfallregelung die Rede – wann immer ein konkreter Verdachtsfall gegen eine Person vorliegt. In der Sache ändert das nichts, erlaubt dem britischen UNO-Botschaffter aber die Darstellung, der Rat habe „keine pauschale Immunität“ gewährt.

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