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Renten sind rechtmäßig

Das Bundessozialgericht hat die Klage von drei Millionen Rentnern abgewiesen. Grundgesetz ist nicht verletzt

KASSEL ap ■ Die im Jahr 2000 von der Bundesregierung vorgenommene Rentenanpassung nach der Inflationsrate war rechtmäßig. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Die Richter wiesen damit Klagen gegen die betreffende Rechtsverordnung ab. Das BSG wies ausdrücklich darauf hin, dass die Rechtsverordnung, die die Rentenanpassung geregelt habe, verfassungsgemäßg gewesen sei. Das Gesetz widerspreche weder dem Eigentumsvorbehalt noch dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Im Jahr 2000 hatte die Bundesregierung die Rentenanpassung nicht nach der Entwicklung des Nettolohns angepasst, sondern nur nach der Inflationsrate. (AZ: B 4 RA 120/00 R, B 4 RA 3/01 R, B 4 RA 113/00 R)

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