: Stolpe darf wohnen bleiben
Der seit 1991 schwelende Streit um die Rückübertragung der Villa des früheren brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) ist rechtskräftig abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Beschwerde der klagenden Hamburger Familie gegen Nichtzulassung der Revision verworfen, teilte das Gericht am Montag mit. Damit ist das Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts rechtskräftig, mit dem die Klage auf Rückübertragung abgelehnt worden war. Die Kläger hatten diese Entscheidung akzeptiert, wollten sich aber mit der Beschwerde die Tür für Entschädigungszahlungen offen halten. Der Status des Potsdamer Grundstücks war von einem bis ins Jahr 2026 geltenden Erbbaurecht in ein Nutzungsrecht umgewandelt worden. Das hatte es dem Ehepaar Stolpe ermöglicht, die 1928 erbaute Villa 1982 für 20.500 DDR-Mark von der Stadt Potsdam zu kaufen – statt von den Alteigentümern, die die DDR 1968 verlassen hatten. Nach der Wende erwaben die Stolpes auch das Grundstück, auf dem die Villa steht. DPA
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