piwik no script img

Arbeitslose zahlen Kirchensteuer

DORTMUND dpa ■ Ein Austritt aus der Kirche bewahrt Arbeitslose nicht vor dem Abzug der Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall einer arbeits- und konfessionslosen Ingenieurin. Solange die Mehrheit der Arbeitnehmer noch Kirchensteuern zahle, müssten diese als „üblich anfallende Entgeltabzüge“ bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden, erklärte das Sozialgericht. Im Jahr 1999 sei mit 57 Prozent die Mehrheit der Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig gewesen. Für die strittigen Jahre 2001 und 2002 lagen noch keine Zahlen vor. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas Berufung zugelassen. (Az.: S 5 AL 264/01)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen