Verbot von Nachtflügen machbar

Gutachten von renommierten Wissenschaftlern vorgelegt. Lufthansa kontert mit Bestandsgarantie und einer Drohung

FRANKFURT/MAIN taz ■ Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen: Seit dem Wochenende liegt ein Gutachten mehrerer renommierter Luft- und Weltraumrechtsexperten um Andreas Vosskuhle, Direktor des Instituts für Staatswissenschaften und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg, vor. Der Auftraggeber, das von der Landesregierung und der Flughafenbetreibergesellschaft Fraport eingerichtete Regionale Dialogforum (RDF), zog jetzt ein erstes Fazit: „Nicht einfach, aber machbar“, sei das Nachtflugverbot, sagte der Vorsitzende des RDP, Johann-Dietrich Wörner. Voraussetzung für dessen Umsetzung sei ein funktionierendes Flughafensystems Frankfurt-Hahn. Auf dem Provinzflughafen Hahn im Hunsrück nämlich könne nach einem für Frankfurt ausgesprochenen Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 5 Uhr weiter gelandet und gestartet werden.

Hahn wird zurzeit zügig ausgebaut. Und über den Bau einer schnellen Zugverbindung zwischen dem Frankfurter Flughafen und dem in Hahn denken die Ministerpräsidenten der beiden Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz, Roland Koch (CDU) und Kurt Beck (SPD), schon lange laut nach.

Die Lufthansa aber ärgert sich mächtig über diese Pläne. Der Flughafen Hahn nämlich ist wichtigster Drehpunkt von Ryanair in Deutschland. Lufthansa-Boss Jürgen Weber drohte schon mit der Abwanderung seiner Flotte von Rhein-Main, falls es dort tatsächlich zur Realisierung eines Nachtflugverbotes kommen sollte. Aus dem Gutachten zog Lufthansa denn auch einen ganz anderen Schluss als Landesregierung oder das Regionale Dialogforum: Eine absolutes Nachtflugverbot sei gegen den Willen der Fluggesellschaften „nicht durchsetzbar“. Schließlich genieße die bestehende Betriebsregelung des Rhein-Main-Flughafens Bestandsschutz.

Ein Gutachten, dass allenthalben Ratlosigkeit erzeugt. Der Verband der internationalen Fluggesellschaften, so Dirk Metz (CDU), Staatssekretär in der hessischen Staatskanzlei, habe das Nachtflugverbot „akzeptiert“; wenn gleichzeitig die neue Landebahn gebaut werde. Den schwarzen Peter hat jetzt die Fraport AG: Die Betreibergesellschaft, so das Gutachten, müsse im laufenden Ausbauverfahren einen Nachtflug-Verbotsantrag stellen. Dort aber herrscht Funkstille. KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT