: „Erfolg fürs Grundrecht“
Keine Flächenverbote mehr
Als einen Erfolg für „das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit“ hat die Anti-Atom-Initiative X-tausendmal quer das Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg zu den Anti-Castor-Protestcamps gefeiert. Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt Lüneburg keine Flächenverbote für die Camps mehr aussprechen darf (siehe auch Seite 9). Dies sei ein wichtiger Etappensieg, kommentierte der Rechtsexperte der Initiative, Holger I. Jänicke.
Dagegen wies das Gericht eine Klage der AtomkraftgegnerInnen zurück, die sich gegen das Verbot von Zelten bei einer Dauermahnwache bei Wendisch Evern im März 2001 richtete. Dort hatten zahlreiche Menschen bei Dauerfrost unter freiem Himmel schlafen müssen, weil der Landkreis Lüneburg das Aufstellen von Zelten untersagt hatte. TAZ
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