: Schwarzfahren teuer
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zur Magnus-Hirschfeld-Stiftung an. Antikorruptionsregister scheitert in der Länderkammer
BERLIN dpa/ ■ Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, gegen das Gesetz zur Errichtung einer „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ zur Erforschung homosexuellen Lebens in Deutschland den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit der Stiftung will die rot-grüne Koalition an den Berliner Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld (1868 - 1935) erinnern. Das Stiftungsvermögen von 15 Millionen Euro soll vom Bund aufgebracht werden. Der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) sagte, die geplante Stiftungsarbeit genüge nicht wissenschaftlichen Ansprüchen, und das Kuratorium sei unausgewogen zusammengesetzt. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der bei umstrittenen Gesetzen Kompromisse suchen soll, gibt es – nach bisher knapper Mehrheit von Rot-Grün – jetzt ein Patt.
Auch gegen das Ausführungsgesetz zum internationalen „Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen“ legte der Bundesrat Einspruch ein. Er kritisierte, dass von der Abschiebung ausländischer Straftäter zur Strafverbüßung im Heimatland solche Täter ausgenommen werden sollen, die mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Der Einspruch kann von der rot-grünen Koalition im Bundestag mit der Kanzlermehrheit zurückgewiesen werden. Dies ist aber theoretisch, denn für den Beschluss müsste der „alte“ Bundestag noch einmal zusammentreten, was bisher nicht vorgesehen ist.
Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wird teurer. Der Bundesrat billigte die„Schwarzfahrer“-Verordnung der Bundesregierung. Damitwird das „erhöhte Beförderungsgeld“ von jetzt bis zu 30 auf bis zu 40 Euro angehoben. Außerdem sollen Raucher in der U-Bahn oder auf U-Bahnhöfen mit 15 Euro zur Kasse gebeten werden.
Das von Rot-Grün geplante Korruptionsregister scheiterte hingegen im Bundesrat an der Mehrheit der unionsgeführten Länder. Demnach werden Firmen, die durch illegale Praktiken aufgefallen sind, auch künftig zunächst nicht von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen.
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