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Relativ offen und zugänglich

betr.: „Glaubensfrage Arbeitsplatz“ von Reimer W. Ebel, taz vom 21. 10. 02

Sicherlich stimmt, dass zum Beispiel im Bereich der verfassten Diakonie bundesweit rund eine halbe Million Arbeitsplätze bestehen. Für die Caritas dürfte Ähnliches gelten. Dazu kommen weitere Arbeitsplätze. So ist die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover eine der größten niedersächsischen Arbeitgeberinnen. Diese Zahlen sind aber nicht unter Deckmänteln versteckt oder werden verheimlicht, sondern sind relativ offen zugänglich.

Der Staat ist nur so weltanschauungsneutral, wie es die Menschen sind, die ihn bilden. Das deutsche Grundgesetz legt fest, dass niemand in der Ausübung seines Glaubens eingeschränkt werden darf (in einem gewissen Rahmen). Dies tut es in Fortsetzung der in der Weimarer Reichsverfassung erstmalig festgelegten Trennung von Staat und Kirche. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass der deutsche Staat und die deutsche Kultur durch das Christentum erhebliche Prägungen erfahren haben.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen finde ich reichlich überzogen bis absurd. Denn dann müsste im Gegenzug auch ermittelt werden, welche Arbeitsplätze mir als Christ mit ethischen Vorstellungen nicht zugänglich sind, wie zum Beispiel Rüstungsindustrie, Genmanipulation, Atomkraft … Dies lässt sich jedoch nicht anhand von Bewertungsmaßstäben wie Kirchenzugehörigkeit herausfinden. Im Übrigen wären dann sämtliche politischen Institutionen, Gewerkschaften, soziale Einrichtungen anderer Träger ebenfalls zu überprüfen: Wie viele Arbeitsplätze hängen von der CDU/CSU ab, wie viele von der SPD, wie viele von den Grünen und auch wie viele von den rechten Parteien? Sollten dann ebenfalls im Sinne der Demokratisierung Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden?

Wenn die Kirchen ebenso wie vermeintlich oder nominell weltanschauungsneutrale Organisationen (das Rote Kreuz – der Rote Halbmond sic!) für den Staat – also die Gemeinschaft von rund 80 Millionen Menschen in Deutschland – stellvertretend soziale Dienstleistungen übernehmen, dann bleibt es jedem überlassen, diese Dienstleistungen ebenso anzubieten. Der soziale Markt ist mittlerweile hart umkämpft, und in den lukrativen Segmenten engagieren sich bereits viele privatwirtschaftliche Unternehmen. Auch in Regionen, in denen „kirchennahe Krankenhäuser eine regionale Monopolstellung“ besitzen, bleibt es einem alternativen Träger überlassen, ein Konkurrenzunternehmen aufzubauen. Ebenso bleibt es jedem Arbeitnehmer überlassen, einen anderen Beruf zu ergreifen oder umzuziehen.

Noch ein Hinweis: Während Einrichtungen der evangelischen Kirchen/Diakonie zumeist lediglich eine Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehörigen Gliedkirche fordern, ist für die katholische Kirche/Caritas die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche unerlässlich. […] VOLKER WALPUSKI, Hannover

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