piwik no script img

taz geht gegen Presseausschluss vorNiederlage in erster Instanz

Die taz kämpft juristisch dagegen, dass die Polizei keine Journalisten auf das Gelände der besetzten Schule in Kreuzberg lässt. Und verliert in erster Instanz.

Der Eingang zur Hauptmann-Schule in Kreuzberg: Hier kommt keiner durch, wenn es die Polizei nicht will Bild: dpa

BERLIN taz | Die taz hat bei ihrem Versuch, juristisch gegen den Ausschluss der Presse von der besetzten Schule in Kreuzberg vorzugehen, in der ersten Instanz eine Niederlage erlitten. Am Freitagabend lehnt das Berliner Verwaltungsgericht den Antrag auf eine einstweilige Anordnung ab.

Der Antrag sei unbegründet, so das Gericht. taz-Rechtsanwalt Jonny Eisenberg kündigte an, dagegen Beschwerde einzulegen. Der Beschluss sei „grotesk falsch“, weil er die „Grundrechtsbindung der Verwaltung bei der Ausübung des Hausrechts leugnet“, so Eisenberg.

Hintergrund ist die seit Dienstag laufende Räumung der von Flüchtlingen besetzten Schule. Den mehr als 200 Menschen, die dort seit eineinhalb Jahren leben, wurde das Angebot gemacht, in andere vom Senat gestellte Unterkünfte umzuziehen. Mindestens 40 von ihnen lehnen dies jedoch ab, weil sie befürchten, umgehend abgeschoben zu werden. Mehrere von ihnen haben gedroht, sich umzubringen, sollte die Schule von der Polizei gewaltsam geräumt werden.

Der Bezirk, der das Hausrecht über die einstige Schule hat, verweigert seit Mittwoch mit Verweis auf die Sicherheitslage generell den Zugang zur Schule. Auch Pressevertreter bilden dabei keine Ausnahme. Zahlreiche im Raum stehende Gerüchte, etwa über angeblich vorhandene Molotow-Cocktails im Haus, können von der Presse deswegen nicht überprüft werden. Ebensowenig der Zustand und die Zahl der Flüchtlinge, die sich noch in der Schule befinden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • Ich wusste noch gar nicht das es ein Grundrecht gibt eine ehemalige Schule zu betreten. Der Bezirk hat das Hausrecht für das Gebäude und darf bestimmen wer es betreten darf.

    Viele Schulen sperren aus Sicherheitsgründen während des Unterrichts ihre Türen ab. Und dann dürfen auch nur Befugte hinein. Ist das auch eine Einschränkung des Grundrechts. Sollen Unbefugte dann zum Bundesverfassungsgericht.

  • Nur unser Bundesverfassungsgericht ist befugt, in Bezug auf Grundrechte oder deren Einschränkung, eine Entscheidung zu treffen, und kein anderes Gericht der Bundesrepublik!

  • Unter den Umständen, dass das Leben vieler menschen in Gefahr ist und die Öffentlichkeit muss das Geschehen verfpolgen und die Flüchtlinge haben das Recht, sich an die Journalisten zu wenden =>

     

    Es wäre eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung zulässig!!!

     

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/aufgaben.html

     

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

     

    Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

     

    Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

  • Es löst natürlich nicht die juristische Frechheit und (die in so vielen Belangen usus werdende) staatliche Rechtsbeugung.

     

    Trotzdem als pragmatischer Tipp. Was für Event-Pressfotografie geht, geht auch für Polittpressefotografie:

    https://www.google.de/search?q=Steiger+mieten+berlin

     

    Da sollen die mal was machen, wenn man da mit einem 25m Steiger auf dem Parktplat steht :-)

     

    Schon aus „Sicherheitsgründen“ können die einen da faktisch nicht mehr runterholen, so lange man oben ist...

  • ich drücke der taz auch weiterhin die daumen!

    und tät mir wünschen, demnächst die beschwerdebegründung zumindest auszugsweise zum nachlesen zu finden. als eine art demokratie-nachhilfe für demokrats.

  • Wenn ich das richtig verstehe hat der Staat kein Hausrecht wegen einer Grundrechtsbindung laut Argumentation des Anwalts (Sache ist kompliziert und unverständlich für mich). Bedeutet das im Umkehrschluss dass Journalisten jederzeit Zutritt zu allen Gebäuden in Staatseigentum haben sollten (so wie Kasernen, Ministerien, alle Schulen...)?

  • Wie in jedem Rechtsradikalen Regime gibt es Helden von denen man noch lange sprechen wird. Es sind die letzten.