• 15.10.2009

Wider dem Robenzwang

Freiheit nach 283 Jahren

Die Rechtsanwaltskammer lockert die seit 1726 geltenden Vorschriften für die Kleidung vor Gericht - nach jahrzehntelanger Kritik linker Anwälte.von Sebastian Heiser

  • 16.10.2009 10:29 Uhr

    von rajede:

    Sicherlich gibt es gute Gründe für und gegen die bestehende Verpflichtung, vor bestimmten (nicht allen) Gerichten den schwarzen Mantel zu tragen.

    Den Juristen in mir graust es aber, wenn nicht erkannt wird, daß die Verpflichtung

    Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist.
    aufgrund Bundesrechtes ergangene Norm der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltkammer ist und es nicht der Kompetenz einer örtlichen Rechtsanwaltskammer unterliegt, sie nicht anzuwenden und die gewählten Mitglieder der Satzungsversammlung zu entmündigen. Was für ein Demokratieverständnis ist das?

    Wußte der Berliner Staatssekretär Hasso Lieber nicht, wovon er schrieb: Totale Freiheit nach 283 Jahren?

    Aber gut inszeniert ist die Sache, denn der Sozius von Eisenberg, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses, hat im Anwaltsblatt einen ganzseitigen Kommentar "Wenn die Hüllen fallen, verlieren Anwälte nichts" veröffentlicht. Eine nachvollziehbare Meinung. Mehr nicht. Die Begründung für die angeblich derzeit nicht bestehende Verpflichtung vor Gericht die Robe zu tragen überzeugt nicht. Üblich i.S.d. § 20 BORA

    Die Frage ist vom Gesetzgeber entschieden, die Einzelheiten des "Tragen der Amtstracht" hat die Satzungsversammlung - in die nicht nur Berliner Anwälte gewählt wurden - zu regeln.


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