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Vorwerk wirft Lidl Patentverletzung vorWegen Thermomix-Klon vor Gericht

Hat Lidl die Küchenmaschine Thermomix von Vorwerk kopiert und Patente verletzt? In Spanien muss darüber jetzt ein Gericht entscheiden.

Eine Küchenmaschine, die selbst kocht, steht längst nicht mehr unter Patentschutz Foto: Rainer Keuenhof/imago

Madrid taz | Die deutschen Unternehmen Vorwerk und Lidl liefern sich vor einem spanischen Gericht einen Rechtsstreit. Es geht um die Küchenmaschine Thermomix. Die Supermarktkette Lidl hat unter dem Namen Monsieur Cuisine Connect einen eigenen „Küchenroboter“ auf den Markt gebracht. Er kann fast alles, was die bekannte Thermomix aus dem Hause Vorwerk auch kann: Kochen, Backen, mischen … Vorwerk klagte deshalb vor dem Handelsgericht in Barcelona wegen Patentrechtsverletzung. Die mündliche Verhandlung im Plagiatsprozess begann am Dienstag und soll am Donnerstag enden.

Vorwerk verlangt als Schadenersatz 10 Prozent dessen, was Lidl mit Monsieur Cuisine eingenommen hat. Wie viele Geräte verkauft wurden, darüber schweigt sich die zweitgrößte Einzelhandelskette weltweit aus. Allerdings reicht ein Blick in die spanische Presse, denn bei jedem Sonderangebot erschienen unzählige Artikel. Zuletzt im Juni. Insgesamt dürfte Lidl um die 90.000 der „billigen Thermomix“ in Spanien abgesetzt haben. Die echte Thermomix steht in 14 Prozent der spanischen Haushalte. Mit über 1.000 Euro Neupreis ist sie jedoch nicht für jedermann und jederfrau erschwinglich. Die ideale Marktlücke für einen Discounter: Lidl's Monsieur Cuisine kostet gerade einmal 359 Euro.

Vor Gericht traten Sachverständige beider Seiten auf. Es ging nicht um das große Ganze. Denn eine Küchenmaschine, die selbst kocht, als solche steht längst nicht mehr unter Patentschutz. Es geht um Details, wie etwa ein Messerwerk, das abschaltet, wenn der Deckel geöffnet wird, oder die eingebauten Waage, die jederzeit das Gewicht der Speisen anzeigt und es somit erlaubt, ganz genau Zutaten hinzuzufügen. „Etwas so Einfaches wie wiegen, während gekocht wird, erschien lange unmöglich“, erklärte der Vorwerk-Vertreter vor Gericht.

Lidl hingegen führt an, dass dies auch mehrere andere Maschinen könnten. Der Thermomix fehle es an „Neuem und an erfinderischer Tätigkeit“, erklärt Lidl und verlangt vom Gericht die Annullierung der Vorwerk-Patente der Version 6 der sich seit nunmehr 40 Jahren auf dem Markt befindenden Thermomix.

Nicht die erste Patentklage gegen Lidl

Das Urteil wird in wenigen Wochen fallen. Ob es zugunsten von Vorwerk ausgeht, ist fraglich. Denn bereits vor sieben Jahren kam es in Spanien zu einem ähnlichen Prozess. Damals klagte Vorwerk gegen den Küchenroboter der spanischen Marke Taurus und verlor.

Für Lidl ist es nicht das einzige Verfahren wegen Patentsrechtsverletzung in Spanien. Ein Unternehmer aus Valencia klagt gegen die Supermarktkette, weil sie seinen „Vegan Milker“ kopiert habe. Mit dem Becher, einem Filter und einem Stößel lässt sich schnell und billig vegane Milch jeder Art herstellen. Lidl brachte ein fast identisches Produkt mit dem Namen „Ernesto Veggie Drink Maker“ weit unter dem Preis des Originals auf den Markt. Und das, obwohl der originale „Vegan Milker“ beim europäischen Patentamt in München sowie in Spanien, Mexiko, China und den USA geschützt ist.

Auch in diesem Fall reagierte Lidl mit dem Versuch, das Patent annullieren zu lassen, und zog vor das Landgericht Mannheim. Der Schuss ging nach hinten los. Das Landgericht gab dem spanischen Unternehmer recht und sprach ihm Schadensersatz zu. Das Berufungsverfahren in Deutschland steht aus. In Spanien wird im Februar in Sachen „Vegan Milker“ vor einem Handelsgericht in Valencia verhandelt.

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3 Kommentare

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  • „Etwas so Einfaches wie wiegen, während gekocht wird, erschien lange unmöglich“, erklärte der Vorwerk-Vertreter vor Gericht.

    Ich habe als Ingenieur noch nie was mit Küchenmaschinen zu tun gehabt, aber ich wüsste in den 30 Sekunden in denen ich jetzt darüber nach denke schon recht genau wie man man sowas konstruieren könnte. Und Ich hoffe jeder Ing. der Elektrotechnik und alle Mechatroniker könnten das auch. Ganz ehrlich sowas bezeichnen FACHLEUTE als trivial.

    • @danny schneider:

      Das ist egal. Was zählt ist, dass man sich ein Merkmal schützen lässt, dass es in dieser Form bei dieser Art Produkt noch nicht gegeben hat.



      Es gab schon vorher Waagen, aber die haben nicht während des Kochvorgangs gewogen - das zählt.



      Dass sich irgendein Schlaumeier "das auch hätte ausdenken können" ist nicht im Mindesten ein Einspruchsgrund gegen ein Patent, da gibt es nämlich immer sehr viele, die meinen, dass sie da auch drauf hätten kommen können.

      • @Mitch Miller:

        Ich habe gar nicht abgesprochen das man sowas patentieren kann - das weis ich.

        Nur die Aussage "erschien lange unmöglich" impliziert das es Genies benötigt um so etwas zu bauen. Und diese Aussage halte ich für falsch. Wenn man mal die Idee hat, dürfte es nicht all zu kompliziert sein.