Verfassungsgericht gibt Eilantrag statt: Zweifel an EFSF-Sondergremium

Ein Sondergremium sollte in eiligen Fällen über die Hilfen des Rettungsschirms entscheiden. Doch das Bundesverfassungsgericht zweifelt an dessen Rechtmäßigkeit.

Ein Sondergremium kann den Bundestag nicht ersetzen: Abgeordnete bei der Abstimmung. Bild: dpa

KARLSRUHE rtr/dapd | Das Bundesverfassungsgericht hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF.

Das Gericht in Karlsruhe gab am Freitag einem Antrag der SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz auf einstweilige Anordnung statt. Das bedeutet, dass das neunköpfige Bundestagsgremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen darf.

Im Eilantrag heißt es, die Einsetzung der Gruppe verletze das Recht von Schulz und Danckert, "an der Arbeit des Bundestages mit gleichen Rechten und Pflichten teilzunehmen". Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die beiden Sozialdemokraten auch auf eine Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.

Darin heißt es, die Übertragung der Entscheidungsbefugnis des Bundestagsplenums auf das Sondergremium sei "problematisch" und verhindere die "garantierte Beteiligung aller Abgeordneten am parlamentarischen Willensbildungsprozess". Es sei "fraglich", dass das entsprechende Gesetz einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalte.

Das Sondergremium war vor kurzem ins Leben gerufen worden, um in besonders eiligen Fällen rasch grünes Licht für EFSF-Hilfen zu geben. Die Entscheidung in Karlsruhe könnte also die Abstimmung im Bundestag über den weiteren Einsatz deutscher Kreditgarantien im Rahmen des Euro-Rettungsschirms verlangsamen.

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