Vatikan-Entscheid über Tebartz-van Elst: Vertreibung aus dem Tempel
Papst Franziskus verordnet dem umstrittenen Bischof eine Auszeit. Vorerst leitet Generalvikar Rösch die Diözese. Ob Tebartz-van Elst zurückkommt, ist offen.
BERLIN taz | Papst Franziskus hat ein Machtwort gesprochen. Der umstrittene Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst bleibt im Amt. Aber er soll seine Diözese zunächst verlassen und eine Zeit lang in einem Kloster verbringen; die Amtsgeschäfte werden ihm so lange entzogen. Das gab der Vatikan am Mittwoch bekannt. Darüber hinaus werde dem 53-jährigen Kirchenmann ein Generalvikar zur Seite gestellt.
Den Angaben zufolge handelt es sich um Wolfgang Rösch. Der 54-jährige Priester, der vor seinem Theologiestudium Maschinenbau studiert hatte, ist zurzeit Stadtdekan in Wiesbaden. Das Amt des Generalvikars in Limburg sollte er eigentlich erst am 1. Januar 2014 antreten, mit der aktuellen Entscheidung in Rom wurde die Ernennung nun vorgezogen. Rösch werde „die Diözese Limburg während der Abwesenheit des Diözesanbischofs im Rahmen der mit diesem Amt verbundenen Befugnisse verwalten“, heißt es dazu aus dem Vatikan. Rösch wird unter anderem für die Finanzgeschäfte zuständig sein.
Tebartz-van Elst steht seit Wochen wegen der ausufernden Baukosten in Höhe von mindestens 31 Millionen Euro für seinen Bischofssitz in der Kritik. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Strafbefehl wegen einer falschen eidesstattlichen Erklärung über einen Erste-Klasse-Flug nach Indien beantragt.
Seit Tagen hielt sich Tebartz-van Elst in Rom auf und wartete darauf, vom Papst empfangen zu werden. Am Montag erhielt er schließlich eine Privataudienz beim Papst. Dieser hatte zuvor andere Größen der katholischen Kirche in Deutschland empfangen, darunter den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, und den Kölner Kardinal Joachim Meisner.
Absetzung von Bischöfen unüblich
Ob die Entscheidung des Vatikans bedeutet, dass der Limburger Bischof nie wieder in sein Amt zurückkehren kann, ist offen. Eine endgültig Entscheidung soll erst getroffen werden, wenn eine von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte Prüfungskommission die Kosten der Limburger Residenz unter die Lupe genommen hat. Unklar ist bislang, wann die Kommission ihren Bericht vorlegen wird.
Die Absetzung eines Bischofs ist mehr als unüblich. Gewöhnlich sind Bischöfe angehalten, im Alter von 75 Jahren beim Papst ihren Rücktritt einzureichen. Dennoch sind in der jüngeren Vergangenheit Bischöfe abberufen worden. So hatte Franziskus im August den polnischen Erzbischof Josef Wesolowski, 65, entmachtet. Ihm wurde vorgeworfen, sieben Kinder in kirchlichen Einrichtungen missbraucht zu haben.
2012 hatte Franziskus’ Vorgänger, Papst Benedikt, den slowakischen Erzbischof von Trnava, Róbert Bezák, abgesetzt. Über die Gründe der Entscheidung wurde geschwiegen. Es hieß aber, finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Diözese sollen den Ausschlag gegeben haben.
Es genügen aber auch andere Gründe, um von einem hohen Kirchenamt entmachtet zu werden. Das erlebte etwa der Australier William Morris. 2006 stellte der Priester der Diözese Toowoomba im Südosten Australiens fest, dass es 2014 dort mit ihm zusammen nur noch 19 Priester geben werde. Das sei zu wenig, befand der Kirchenmann.
Und schlug vor, nicht nur aus dem Amt ausgeschiedene Priester erneut mit priesterlichen Diensten zu betrauen, sondern auch verheiratete Männer und Frauen. Daraufhin setzte Benedikt den Mann im Mai 2011 unter anderem mit der Begründung ab, Morris habe sich öffentlich gegen die Lehre der Kirche zum Priestertum gestellt und die katholische Identität und Lehre unterminiert.
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