3000 Euro bekommt der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vom Land Hessen. Nach dem Mord an dem 11-jährigen Jakob von Metzler hatten ihm Beamte mit Folter gedroht.

Das Gericht sieht Gäfgens Menschenwürde verletzt. Bild: dpa
FRANKFURT/MAIN dpa/afp/dapd | Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag entschieden. Gäfgen hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert.
Die Kammer wies die Forderung nach Schadenersatz ab, ebenso einen Befangenheitsantrag des Anwalts. Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.
Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen. Die Beamten, die Gäfgen im Verhör Gewalt androhten, waren bereits 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Die Polizei hatte nach Gäfgens Festnahme mit ihrer Drohung im Verhör den entführten Bankierssohn noch retten wollen. Die Leiche des Kindes war dann allerdings wenig später aus einem Tümpel geborgen worden.
Gäfgens Anwalt hatte zuletzt noch einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt. Die Kammer habe sich bereits vorab festgelegt, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen, hatte der Anwalt argumentiert. Den Antrag wies das Gericht kurz vor der Urteilsverkündung zurück. Der Jurist habe diesen nur "rechtsmissbräuchlich" eingesetzt. Gäfgens Anwalt sagte dazu, das Urteil sei "bereits dem Tode geweiht". Das Gericht sei mit dem Befangenheitsantrag falsch umgegangen.
Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entschädigungszahlung kritisiert. Das Urteil des Landgerichts sei emotional nur sehr schwer erträglich, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut am Donnerstag in Berlin. "Diese dicke Kröte muss jedoch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden", fügte er hinzu. Die Entscheidung dürfe jedoch nicht zur Folge haben, dass die Polizei in Vernehmungen nicht mehr intensiv nachfragen dürfe, betonte Witthaut.
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Leserkommentare
07.08.2011 01:09 | Dat
unser staat is halt ein täterstaat aber wenn unsere polikter sich mehr für ausenpolitik interesiert als innen, wir können d ...
05.08.2011 11:57 | upupintothebluesky
Die Geltungssucht des Kindermörders Magnus Gäfgen könnte seinem vermeintlichen "Sieg" in diesem Verfahren durchaus "NICHT" ...
04.08.2011 19:40 | peer müller
Das ist doch eine schöne, gerechte Sache, so kann er für die ersten 30 Tage von den kommenden 30 Jahren selbst bezahlen und ...