mich lässt das ungute gefühl nicht los, dass wir in deutschland wieder in eine von rechtsextremen getriebene politik hineinschliddern. wenn die justiz rechte gesinnungstäter nicht deutlich brandmarkt, macht sie sich mitschuldig an dem verfall politischer sitten. will sie abwarten, bis die ersten fememorde die viel zu unsensible bevölkerung aufschrecken. es heisst nicht umsonst: wehret den anfängen. wer das nicht will, der zerstört unsere demokratie.
11.02.2011 17:54 Uhr
von vic:
So hält man in diesem Land Statistiken sauber. Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf.
11.02.2011 17:54 Uhr
von thomsen:
Viel schlimmer ist folgendes:
"Die Kammer sprach dennoch von einer spontanen Tat, die geschah, um eine Zeugenaussage zu verhindern. Denn zwei Tage nach der Tat sollte Marcel W. eigentlich vor dem Amtsgericht Bernburg gegen David B. aussagen, dass er bereits von ihm misshandelt worden sei. Für Kleffner unverständlich, dass die Kammer dennoch nur von einer "Abstrafung" sprach."
Die Justiz sollte sich nicht auf die Gesinnung konzentrieren, auch wenn diese zum Kotzen ist, sondern die Tat bestrafen, und dabei auch die Konsequenzen für Gesellschaft und Rechtsprechung berücksichtigen. Mord zur Verhinderung einer Zeugenaussage sollte besonders hart bestraft werden.
17.05.2010 20:32 Uhr
von opar:
Nun, wir sollten uns schlichtweg mal entscheiden, ob wir bei solchen Prozessen den Hintergrund des Täters berücksichtigen wollen oder nicht.
Dieses Urteil passt vom Strafmaß her genau zu dem aus Köln, ich zitiere die Kölner Rundschau:
"Zu acht Jahren Haft wegen Totschlags hat eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts gestern einen 36-jährigen Mann verurteilt, der im Januar vorigen Jahres den zwölf Jahre älteren Geliebten seiner Ehefrau getötet hatte." ... "Die Richter verwiesen auch auf die „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“, weshalb sie einen Mord verneinten".
Ich persönlich bin der Meinung, dass in beiden Fällen Totschlag nicht die angemessene Bezeichnung ist, sondern hierfür die Einstufung Mord gelten sollte. Aber dann bitte bei jedem Personenkreis, egal mit welchem Hintergrund.
28.06.2009 14:13 Uhr
von antinazi!!:
Haben wir etwa Nazis in Deutschland? Also ich sehe nie welche!? Daran erkennt man wie versucht wird das Naziproblem in Deutschland zu verdrängen !!!
28.06.2009 12:38 Uhr
von Xaerdys:
Da fehlt etwas:
Das Landgericht Magdeburg verhängte acht >>Jahre<< Haft für Totschlag.
28.06.2009 10:54 Uhr
von Achim Stührmann:
ob rechts oder links-Gewalt ist Gewalt. ob rechts oder links-doof bleibt doof
28.06.2009 10:05 Uhr
von bichette:
mich lässt das ungute gefühl nicht los, dass wir in deutschland wieder in eine von rechtsextremen getriebene politik hineinschliddern. wenn die justiz rechte gesinnungstäter nicht deutlich brandmarkt, macht sie sich mitschuldig an dem verfall politischer sitten. will sie abwarten, bis die ersten fememorde die viel zu unsensible bevölkerung aufschrecken. es heisst nicht umsonst: wehret den anfängen. wer das nicht will, der zerstört unsere demokratie.
27.06.2009 23:02 Uhr
von kalle grabowski:
wen wundert's? nicht der erste und leider wohl auch nicht der letzte fall, in dem bei offensichtlich wegen rechtsextremer gesinnung begangenen gewalttaten eben diese nicht in die urteilsfindung mit einfliesst...traurig für einen "rechts"staat.
27.06.2009 17:48 Uhr
von Käptian Spitzfinderig:
in der Überschrift 8 jahre(!) haft?!
27.06.2009 16:07 Uhr
von Dr. Harald Wenk:
Ich erinnere in diesem Zusammnhang an den Aufruf eines mittlerweile ausgschlossenen sächsischen Abgeordneten an den nationalen Untergrund (oder so), Linke, Antifas, sogar Freimauerer aktiv zu bekämpfen. Im Gegensatz zu weit vernüftigeren Aufrufen von vernüftigeren Menschen scheint er "ernst genommen zu werden". Nicht gerade vetrauensbildend für die Lebenswelt.
27.06.2009 09:37 Uhr
von Anneliese:
Es bleibt zu hoffen, dass der Angeklagte in Berufung geht und dann an einen Richter kommt, der kein Gesinnungsgenosse ist.
Wer zieht solche "Richter" zur Verantwortung? Ein Skandal.
27.06.2009 07:24 Uhr
von vic:
So hält man in diesem Land Statistiken sauber. Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf.
26.06.2009 21:37 Uhr
von grafinger:
Tja, die Schlagzeile Deines Artikels trifft es richtig: Die "Gesinnung" eines Täters darf bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen. Es ist jedoch von Bedeutung, ob das Motiv der Tat oder der Tatausführung in einer radikalen Geisteshaltung liegt. Im Klartext: Wenn ein "Antifa" einen Wagen demoliert weil er sich über das Parken auf dem Gehweg aufregt spielt seine "Gesinnung" keine Rolle. Wenn er diesen Wagen demoliert weil der einem "Kapitalisten" gehören könnte oder ein Symbol für die "Genrifizierung" "seines" Kiezes sein soll spielt die Überzeugung als Tatmotiv sehr wohl eine Rolle. Es ist Aufgabe des Gerichtes, darüber zu urteilen ob und in wie weit die Gesinnung eines Täters das Motiv für die Tat darstellt. Alles andere wären ungerechte Gesinnungsurteile. Oder willst Du allen Ernstes wieder einen "Volksgerichthof" mit einem Roland Freisler oder einer Hilde Benjamin, die Menschen wegen ihrer "Gesinnung" verurteilen? Ich will das jedenfalls nicht.
26.06.2009 21:08 Uhr
von thomsen:
Viel schlimmer ist folgendes:
"Die Kammer sprach dennoch von einer spontanen Tat, die geschah, um eine Zeugenaussage zu verhindern. Denn zwei Tage nach der Tat sollte Marcel W. eigentlich vor dem Amtsgericht Bernburg gegen David B. aussagen, dass er bereits von ihm misshandelt worden sei. Für Kleffner unverständlich, dass die Kammer dennoch nur von einer "Abstrafung" sprach."
Die Justiz sollte sich nicht auf die Gesinnung konzentrieren, auch wenn diese zum Kotzen ist, sondern die Tat bestrafen, und dabei auch die Konsequenzen für Gesellschaft und Rechtsprechung berücksichtigen. Mord zur Verhinderung einer Zeugenaussage sollte besonders hart bestraft werden.
Leserkommentare
11.02.2011 17:54 Uhr
von bichette:
mich lässt das ungute gefühl nicht los, dass wir in deutschland wieder in eine von rechtsextremen getriebene politik hineinschliddern. wenn die justiz rechte gesinnungstäter nicht deutlich brandmarkt, macht sie sich mitschuldig an dem verfall politischer sitten. will sie abwarten, bis die ersten fememorde die viel zu unsensible bevölkerung aufschrecken. es heisst nicht umsonst: wehret den anfängen. wer das nicht will, der zerstört unsere demokratie.
11.02.2011 17:54 Uhr
von vic:
So hält man in diesem Land Statistiken sauber.
Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf.
11.02.2011 17:54 Uhr
von thomsen:
Viel schlimmer ist folgendes:
"Die Kammer sprach dennoch von einer spontanen Tat, die geschah, um eine Zeugenaussage zu verhindern. Denn zwei Tage nach der Tat sollte Marcel W. eigentlich vor dem Amtsgericht Bernburg gegen David B. aussagen, dass er bereits von ihm misshandelt worden sei. Für Kleffner unverständlich, dass die Kammer dennoch nur von einer "Abstrafung" sprach."
Die Justiz sollte sich nicht auf die Gesinnung konzentrieren, auch wenn diese zum Kotzen ist, sondern die Tat bestrafen, und dabei auch die Konsequenzen für Gesellschaft und Rechtsprechung berücksichtigen. Mord zur Verhinderung einer Zeugenaussage sollte besonders hart bestraft werden.
17.05.2010 20:32 Uhr
von opar:
Nun, wir sollten uns schlichtweg mal entscheiden, ob wir bei solchen Prozessen den Hintergrund des Täters berücksichtigen wollen oder nicht.
Dieses Urteil passt vom Strafmaß her genau zu dem aus Köln, ich zitiere die Kölner Rundschau:
"Zu acht Jahren Haft wegen Totschlags hat eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts gestern einen 36-jährigen Mann verurteilt, der im Januar vorigen Jahres den zwölf Jahre älteren Geliebten seiner Ehefrau getötet hatte." ... "Die Richter verwiesen auch auf die „traditionellen Vorstellungen im arabischen Kulturkreis“, weshalb sie einen Mord verneinten".
Ich persönlich bin der Meinung, dass in beiden Fällen Totschlag nicht die angemessene Bezeichnung ist, sondern hierfür die Einstufung Mord gelten sollte.
Aber dann bitte bei jedem Personenkreis, egal mit welchem Hintergrund.
28.06.2009 14:13 Uhr
von antinazi!!:
Haben wir etwa Nazis in Deutschland?
Also ich sehe nie welche!?
Daran erkennt man wie versucht wird das Naziproblem in Deutschland zu verdrängen !!!
28.06.2009 12:38 Uhr
von Xaerdys:
Da fehlt etwas:
Das Landgericht Magdeburg verhängte acht >>Jahre<< Haft für Totschlag.
28.06.2009 10:54 Uhr
von Achim Stührmann:
ob rechts oder links-Gewalt ist Gewalt.
ob rechts oder links-doof bleibt doof
28.06.2009 10:05 Uhr
von bichette:
mich lässt das ungute gefühl nicht los, dass wir in deutschland wieder in eine von rechtsextremen getriebene politik hineinschliddern. wenn die justiz rechte gesinnungstäter nicht deutlich brandmarkt, macht sie sich mitschuldig an dem verfall politischer sitten. will sie abwarten, bis die ersten fememorde die viel zu unsensible bevölkerung aufschrecken. es heisst nicht umsonst: wehret den anfängen. wer das nicht will, der zerstört unsere demokratie.
27.06.2009 23:02 Uhr
von kalle grabowski:
wen wundert's? nicht der erste und leider wohl auch nicht der letzte fall, in dem bei offensichtlich wegen rechtsextremer gesinnung begangenen gewalttaten eben diese nicht in die urteilsfindung mit einfliesst...traurig für einen "rechts"staat.
27.06.2009 17:48 Uhr
von Käptian Spitzfinderig:
in der Überschrift 8 jahre(!) haft?!
27.06.2009 16:07 Uhr
von Dr. Harald Wenk:
Ich erinnere in diesem Zusammnhang an den Aufruf
eines mittlerweile ausgschlossenen sächsischen
Abgeordneten an den nationalen Untergrund (oder so), Linke, Antifas, sogar Freimauerer aktiv zu bekämpfen.
Im Gegensatz zu weit vernüftigeren Aufrufen von vernüftigeren Menschen scheint er "ernst genommen zu werden".
Nicht gerade vetrauensbildend für die Lebenswelt.
27.06.2009 09:37 Uhr
von Anneliese:
Es bleibt zu hoffen, dass der Angeklagte in Berufung geht und dann an einen Richter kommt, der kein Gesinnungsgenosse ist.
Wer zieht solche "Richter" zur Verantwortung? Ein Skandal.
27.06.2009 07:24 Uhr
von vic:
So hält man in diesem Land Statistiken sauber.
Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf.
26.06.2009 21:37 Uhr
von grafinger:
Tja, die Schlagzeile Deines Artikels trifft es richtig:
Die "Gesinnung" eines Täters darf bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen. Es ist jedoch von Bedeutung, ob das Motiv der Tat oder der Tatausführung in einer radikalen Geisteshaltung liegt.
Im Klartext:
Wenn ein "Antifa" einen Wagen demoliert weil er sich über das Parken auf dem Gehweg aufregt spielt seine "Gesinnung" keine Rolle. Wenn er diesen Wagen demoliert weil der einem "Kapitalisten" gehören könnte oder ein Symbol für die "Genrifizierung" "seines" Kiezes sein soll spielt die Überzeugung als Tatmotiv sehr wohl eine Rolle.
Es ist Aufgabe des Gerichtes, darüber zu urteilen ob und in wie weit die Gesinnung eines Täters das Motiv für die Tat darstellt.
Alles andere wären ungerechte Gesinnungsurteile.
Oder willst Du allen Ernstes wieder einen "Volksgerichthof" mit einem Roland Freisler oder einer Hilde Benjamin, die Menschen wegen ihrer "Gesinnung" verurteilen?
Ich will das jedenfalls nicht.
26.06.2009 21:08 Uhr
von thomsen:
Viel schlimmer ist folgendes:
"Die Kammer sprach dennoch von einer spontanen Tat, die geschah, um eine Zeugenaussage zu verhindern. Denn zwei Tage nach der Tat sollte Marcel W. eigentlich vor dem Amtsgericht Bernburg gegen David B. aussagen, dass er bereits von ihm misshandelt worden sei. Für Kleffner unverständlich, dass die Kammer dennoch nur von einer "Abstrafung" sprach."
Die Justiz sollte sich nicht auf die Gesinnung konzentrieren, auch wenn diese zum Kotzen ist, sondern die Tat bestrafen, und dabei auch die Konsequenzen für Gesellschaft und Rechtsprechung berücksichtigen. Mord zur Verhinderung einer Zeugenaussage sollte besonders hart bestraft werden.