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Tengelmann-Übernahme durch EdekaGericht stoppt Ministererlaubnis

Sigmar Gabriel führte laut Kartellsenat „geheime Gespräche“ mit den Chefs von Edeka und Kaiser's Tengelmann. Rechtswidrig, urteilt das Oberlandesgericht.

War Sigmar Gabriel möglicherweise befangen? Foto: dpa

Düsseldorf afp | Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Sondergenehmigung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für die Übernahme der verlustreichen Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch den Marktführer Edeka gestoppt. Die Erlaubnis erweise sich „schon nach einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig“, teilte das Gericht am Dienstag mit. Sie sei deshalb „zunächst außer Kraft gesetzt“.

Als Grund nannte das Oberlandesgericht unter anderem eine mögliche Befangenheit Gabriels. Er habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens „geheime Gespräche“ geführt.

So habe sich nach einer Anforderung von Akten durch das Gericht beim Ministerium herausgestellt, dass „auf Veranlassung des Bundesministers“ im Dezember 2015 „Sechs-Augen-Gespräche“ mit Edeka-Chef Markus Mosa und dem Miteigentümer von Kaiser's-Tengelmann, Karl-Erivan Haub, geführt wurden. Der Inhalt sei „nicht aktenkundig“ gemacht worden. Die Gespräche hätten zudem „ohne Kenntnis und unter Ausschluss“ der weiteren Beteiligen – wie des Konkurrenten Rewe – stattgefunden.

Rewe hatte sich in der Vergangenheit mehrfach als Käufer von Kaiser's Tengelmann angeboten und nach der Erteilung der Ministererlaubnis das Oberlandesgericht Düsseldorf angerufen. Das Geschäft war ursprünglich vom Bundeskartellamt untersagt worden. Gabriel hebelte das Nein mit einer Sondergenehmigung aus und machte mehrere Auflagen für das Geschäft.

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7 Kommentare

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  • "Als Grund nannte das Oberlandesgericht unter anderem eine mögliche Befangenheit Gabriels."

     

    Für mich hört sich das so an als das das OLG den Herrn Gabriel schlichtweg für korrupt hält.

  • Mich wundert immer, dass nur eine einstellige Prozentzahl pro Jahr aus der SPD austreten! Der Rest hat vermutlich vergessen, dass sie noch Mitglied sind...

    Anders nicht zu erklären.

    • 1G
      1714 (Profil gelöscht)
      @Co-Bold:

      Die verbliebenen wählen andere Parteien, die sPD endet bei knapp 7%. Das sind die restlichen Funktionäre...

      Das wär' das Richtige mit dieser einst stolzen Partei.

  • Ein echter Lichtblick. Die Regierung küngelt bei jeder Gelegenheit mit Unternehmen um Gesetze nur formal einzuhalten, sie aber effektiv zu umgehen. Zwar ist dies nur ein kleiner Bereich, in dem ein Gericht nun mehr Rechtstaatlichkeit einfordert - aber ein guter Anfang. Für Bereiche wie die korruptionsafinen PPP (Private Public Partnership) sollten ähnliche Grundsätze gelten.

    • @Velofisch:

      Letzteres dürfte schwierig werden!

       

      Was das OLG zu verhackstücken hat - &

      Da sollte die grundsätzlich privatrechtliche Konotierung des Gerichts nicht drüber hinwegtäuschen -

      Ist - Ministergenehmigung -

      Lupenreines Öffentliches Recht - &

      Da gilt der Untersuchungsgrundsatz -

      Will sagen - das Gericht fordert die ihm erforderlich dünkenden Akten an;

      Notfalls auch gegen den Willen des Ministeriums!

      Vor dem Hintergrund ist die

      Dreistigkeit Siggis & seines Hauses - Keine Protokolle/Niederschriften - Gespräche "out of the records" - von Frappierender Dreistigkeit - ja Blöd- & Dummheit!

      kurz - Siggi Plopp!

      (PPP=ÖPP)

  • Die SPD steht jetzt also auch für RECHTSWIDRIGE Ministererlaubnis und unzulässige Geheimabsprachen (sprich Gemauschel) - geahnt hab ich sowas, aber jetzt ist es amtlich.

  • Mach was - "Er war Lehrer -

    & sie schnitt die Kartoffeln

    Auch mit dem Messer!"

     

    Auch hier für alle ÖPP-Fanatiker -

    Wacht endlich auf -

    So!! - stellt sich Siggi-Plopp das vor!

    Noch Fragen¿!!