Revision einer Geschichte: Der ungeklärte Tod im Grenzgebiet

Zwei Jäger erschießen 1992 zwei Rumänen, der Prozess endet mit Freispruch. Im Dokumentarfilm "Revision" lässt der Regisseur die Familien der Erschossenen erzählen.

Grigore Velcu (hier mit seiner Frau), einer der beiden Rumänen, die 1992 erschossen wurden. Bild: Svenja L. Harten/Pong

BERLIN taz | Mit ihren Jagdgewehren schießen Heinz K. und Gerhard R. in eine Gruppe von zwanzig rumänischen Staatsbürgern, die in dieser Nacht im Sommer 1992 über ein Kornfeld von Polen nach Deutschland laufen. Anschließend steigen die Schützen in ihr Auto und fahren weiter.

Am nächsten Tag entdeckt ein Mähdrescherfahrer die Leichen von Grigore Velcu und Eudache Calderar. Eine Kugel hat den Schädel des ersten jungen Mannes durchschlagen und sich in den Kopf des zweiten gebohrt. Der Mähdrescherfahrer will Hilfe holen, plötzlich fängt das Feld zu brennen an.

Wenige Tage später stellt die Polizei Heinz K. und Gerhard R. Zwar geben beide zu, geschossen zu haben, doch die Behörden scheitern anschließend daran, dem ehemaligen Polizisten und seinem Jagdgast eine Straftat nachzuweisen. Sieben Jahre später, am 20. Oktober 1999, spricht das Amtsgericht Pasewalk Heinz K. und Gerhard R. frei.

"In diesem Prozess ist eine ganze Menge falsch gemacht worden", sagt Wolfgang Heiermann. 2010 hat der Anwalt aus Köln für die Kinder von Grigore Velcu die Chancen für ein Wiederaufnahmeverfahren geprüft, ohne Erfolg. Die Familie hatte erst kurz zuvor erfahren, wie ihr Vater und Ehemann ums Leben gekommen war. Die Staatsanwaltschaft hatte die Angehörigen nach der Tat nicht kontaktiert, obwohl die Chancen für eine Verurteilung gestiegen wären, wenn die Ehefrauen Nebenklage erhoben hätten.

Auch an anderen Stellen schlampten die Ermittler. "Sie hatten nicht im Umfeld der Jäger ermittelt, um ihre Geschichte zu überprüfen", sagt Heiermann. Die rund zwanzig Zeugen, die mit Velcu und Calderar die Grenze überquert hatten, wurden vom Gericht ebenso wenig befragt wie die Feuerwehrleute, die den Brand auf dem Feld gelöscht hatten. Dabei sollen diese beobachtet haben, dass eines der Opfer noch nach dem Feldbrand röchelte. Ein entscheidendes Detail für die Frage, ob den Jägern neben fahrlässiger Tötung auch unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt werden kann.

22. bis 26. August: In Rostock-Lichtenhagen attackieren Hunderte Rechtsradikale unter dem Applaus Tausender Schaulustiger tagelang die Aufnahmestelle für Asylbewerber. Ein Plattenbau, in dem Vietnamesen wohnen, wird in Brand gesetzt.

8. November: Als Reaktion rufen Politiker aller Parteien zur Demonstration unter dem Motto "Die Menschenwürde ist unantastbar" nach Berlin. Ein Großteil der rund 350.000 Demonstranten verlangt den Erhalt des Asylrechts. Denn zeitgleich planen CDU, CSU, FDP und SPD eine Einschränkung dieses Grundrechts, die 1993 vom Bundestag verabschiedet wird.

21. November: Neonazis erstechen nach einer Rangelei in einem Berliner U-Bahnhof den Hausbesetzer Silvio Meier.

23. November: Zwei Neonazis zünden in Mölln (Schleswig-Holstein) ein Haus an, in dem zwei türkische Familien wohnen. Ein Frau und zwei Mädchen sterben.

Im Gerichtsprozess, der erst sieben Jahre nach der Tat endete, aber nur drei Verhandlungstage umfasste, spielten die Gutachten von Sachverständigen eine tragende Rolle. Heinz K. und Gerhard R. hatten ausgesagt, sie hätten die Flüchtlinge für Wildschweine gehalten. Doch eine Sachverständige kam zu dem Schluss, dass man mit den Ferngläsern der Jäger durchaus Menschen von Wildschweinen sicher unterscheiden konnte. Die Frage, ob das Kornfeld wegen Funkenflugs von dem Mähdrescher abgebrannt war oder etwa weil es jemand angezündet hatte, wurde nicht geklärt.

Entscheidend für den Freispruch war, dass das Gericht weder Heinz K. noch Gerhard R. nachweisen konnte, den einen Schuss abgegeben zu haben, der beide Männer getötet hatte. Ein Sachverständiger erklärte am Tag vor der Urteilsverkündung, das sichergestellte Geschossteil passe nicht zu der Munition, die die Jäger nach eigener Aussage verwendet hatten. Die Staatsanwaltschaft glaubte auch nach dem Freispruch, die Beweise würden ausreichen, um die beiden Schützen zu verurteilen, und legte Berufung ein. Drei Jahre später wurde diese abgelehnt.

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