Rechtsrocker für NSU-Solisong verurteilt: Eindeutig strafbar
Der Neonazi-Sänger Daniel Giese ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Mit seinen Songs habe er die Morde des NSU gebilligt.
HAMBURG taz | Daniel Giese fühlt sich unschuldig. Gleich zu Prozessbeginn ließ der Rechtsrocksänger eine Erklärung vorlesen: Eine Anwältin habe den Text des Songs „Döner-Killer“ für rechtlich unbedenklich erklärt. Doch das Amtsgericht Meppen teilte die Einschätzung nicht und verurteilte den Neonazi wegen der Billigung von Straftaten und Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
„An der Eindeutigkeit des Songs ließ das Gericht keine Zweifel aufkommen“, sagte Hermann Schütte, Direktor des Amtsgerichts, der taz. Gut eineinhalb Jahre bevor die Neonazi-Terrorzelle NSU und seine Mordserie an Unternehmern mit Migrationshintergrund aufflog, veröffentlichte Giese den Song „Döner-Killer“. Auf der CD „Adolf Hitler lebt“ singt der 42-Jährige in dem Lied: „Neunmal hat er es jetzt schon getan. Bei allen Kebabs herrscht Angst und Schrecken. Der Döner bleibt im Halse stecken, denn er kommt gern spontan zu Besuch, am Dönerstand, denn neun sind nicht genug“.
Seit November 2011 wird deshalb auch spekuliert wann Giese wie viel über die Morde des NSU wusste. In diesem Verfahren ging es aber nicht um mögliche Verbindungen Gieses zur NSU oder um die Frage, ob er mit dem Lied Täterwissen offenbare. Eine Anzeige der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes hatte zu dem Verfahren geführt.
Vor dem Amtsgericht hatte Gieses Anwältin erklärt, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Text „bewusst falsch interpretiere“. Als Entlastungszeugin trat die Rechtsanwältin Gisa Pahl auf. Sie war es, die den Song als „rechtlich einwandfrei“ eingestuft hatte. Seit Jahren vertritt die Hamburger Anwältin auch Rechtsextremisten und überprüft deren Texte – das Gericht stufte sie deshalb als Teil der rechtsextremen Szene ein. „Nur wenn ein unabhängiger Anwalt den Text bewertet hätte, hätte es eine rechtliche Relevanz“, sagte Schütte.
Der Anklage lagen 3 Lieder der CD, die mittlerweile als jugendgefährdend indiziert ist, zugrunde. Außer der Verhöhnung der Opfer im „Döner-Killer“-Song, so die Staatsanwaltschaft, würde in dem Lied „Bis nach Istanbul“ eine Rückführung der in Deutschland lebenden Ausländer in den Zusammenhang mit der Deportation der Juden im NS-Staat gestellt. Im „Geschwür am After“ würde die Geschichtsschreibung über das Vernichtungslager Auschwitz verunglimpft und sei somit als „Auschwitz-Lüge“ zu bestrafen.
In der Szene ist Giese ein Star. Sein Musikprojekt „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ spielt zu bekannten Melodien rechtsextreme Texte. Außerdem ist er Frontmann der Band „Stahlgewitter“. Seine Anwältin kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
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