In einigen Bezirken wird der Nichtraucherschutz kaum überprüft. In Neukölln gibt es nach 22 Uhr sogar völligen Kontrollschutz. Auch andere Bezirke ahnden nur ein Bruchteil der Verstöße, fürchten die Grünen.von SEBASTIAN HEISER

Was nutzt ein Verbot, wenn es keine Konsequenzen gibt? Bild: dpa
Die Bezirke haben im vergangenen Jahr 1.234 Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz gezählt. Das ergibt sich aus der Antwort der Gesundheitsverwaltung von Katrin Lompscher (Linke) auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Stefanie Winde. Demzufolge sind landesweit 636 Rauchergaststätten registriert. Nach Beobachtung mehrerer Bezirke werden die Regeln zur Anmeldung einer Rauchergaststätte aber von vielen Gastronomen nicht eingehalten. Auffallend ist dabei, dass in einigen Bezirken kaum Verstöße gefunden werden - offenbar, weil die Ämter nicht so genau hinschauen.
Das Prinzip: In allen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, ist Rauchen im Prinzip verboten. Unter offenem Himmel oder im Sportstadion gilt das Verbot also nicht, in Festzelten dagegen schon.
Die Ausnahmen: Im Nebenraum einer Gaststätte darf der Wirt das Rauchen erlauben. Damit das Rauchen überall erlaubt werden kann, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden: Es geht um eine Kneipe (getränkegeprägte Kleingastronomie) mit maximal 75 Quadratmetern, die keinen Nebenraum hat.
Die Folgen: Raucherkneipen dürfen kein selbst zubereitetes Essen verkaufen und keine minderjährigen Gäste reinlassen. Am Eingang muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Raucherkneipe handelt. Außerdem muss die Raucherkneipe beim Bezirk angemeldet werden - was oft nicht passiert. (hei)
Das Berliner Raucherschutzgesetz gilt seit Mai 2009. Es regelt, in welchen Gaststätten geraucht werden darf (siehe Kasten). Verstöße können den Betreiber bis zu 1.000 Euro kosten. Jeder Bezirk bestimmt selbst, wie intensiv er die Gaststätten kontrolliert.
Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte gehören zum Beispiel zu den aktiveren Bezirken. Sie haben mehrere Mitarbeiter, die sich nur um Verstöße gegen das Gesetz kümmern und die auch spät am Abend vor Ort kontrollieren. Das Ergebnis: Friedrichshain-Kreuzberg stellte 191 Verstöße im Jahr 2009 fest, Mitte sogar 241.
Anders etwa in Neukölln: Es gibt dort keine Mitarbeiter, die sich nur um Nichtraucherschutz kümmern. Und der Bezirk von Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) ist auch der einzige, der angibt, dass nach 22 Uhr grundsätzlich nicht mehr kontrolliert wird. Dementsprechend wurden im vergangenen Jahr auch nur 39 Verstöße festgestellt.
Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Heidi Kosche geht davon aus, dass derzeit "nur ein Bruchteil der Verstöße auch geahndet wird". Das liege auch an einem komplizierten Gesetz, das viele Ausnahmen vom Nichtraucherschutz zulasse. "Ein Rauchverbot in allen Kneipen wäre besser für die Gesundheit und auch leichter für die Bezirke durchzusetzen", meint sie.
Der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga findet das Berliner Gesetz dagegen "sehr ausgewogen". Es gebe sowohl für Raucher wie für Nichtraucher viele Angebote, meint Thomas Lengfelder: "Jeder Gast wird keine Probleme haben, den passenden Betrieb für sich zu finden." Das komplette Rauchverbot nach bayrischem Vorbild dagegen "entmündigt sowohl die Gewerbetreibenden als auch die Gaststättenbesucher".
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Leserkommentare
26.09.2010 01:03 | TheBastian
@ Gunter: ...
06.08.2010 19:41 | Gunter
@ Julia, wegen Denunziantentum wie deinem, sind Unschuldige in den deutschen totalitären Regimen, Kaiserreich, Nazireich un ...
06.08.2010 18:19 | Theresa
Ach ja, die Grünen werden die Partei der neuen deutschen Gründlichkeit : ...