• 13.09.2010

RELIGIONSFREIHEIT

Jehovas Klagen

Die Bürgerschaft verweigert den Zeugen Jehovas die Anerkennung als Körperschaft - obwohl die einen Anspruch darauf hätten.von Klaus Wolschner

  • 15.09.2010 17:04 Uhr

    von ZickZack:

    Einfach mal die Rechtmäsigkeit der größten Sekten überprüfen. Ohne Kirchensteuer und Dotationen vom Staat ist die Kirche tot. Jehovas Zeugen nicht.

  • 14.09.2010 16:51 Uhr

    von piru:

    Das Problemchen ist leicht zu lösen. Die Privilegion der beiden Großsekten (ev. Kirche, kath. Kirche) werden gestrichen. Dann erlöschen auch alle Ansprüche anderer Sekten.

  • 14.09.2010 16:09 Uhr

    von Wolfgang:

    Wie viele Sekten braucht das Volk noch? Vergessen, dass das Christentum auch nur eine Sekte ist?
    Alle diese Vereine haben nichts, was sich Religion nennen könnte. Was sie gemeinsam haben, ist die unglaubliche Dummheit, in Ewigkeit, Amen.

  • 14.09.2010 12:08 Uhr

    von gerd.:

    Zur Bildunterschrift sei angemerkt, dass die Zeugen Jehovas auch in meinen Augen merkwürdige Sachen machen, aber eine Ganzkörpertaufe nun ausgerechnet nicht dazugehört. Das entspricht der biblischen Darstellung und urchristlichen Taufhandlung statt der hierzulande eher üblichen neuapostolischen Taufhandlung.

  • 14.09.2010 10:13 Uhr

    von Stephan:

    Es ist schon ein dicker Hund, wenn Abgeordnete nicht an Recht und Gesetz gebunden sind. Sollte die Abstimmung gegen geltendes Recht ausgehen, dann sollte man sich nach dem Demokratieverständnis dieser Deppen fragen. Religionsfreiheit ist nun mal ein Menschenrecht. Dieses ungestraft mit Füßen treten zu dürfen, obwohl - wie im Artikel ausdrücklich erwähnt - keine Anhaltspunkte für eine Verweigerung der Körperschaftsrechte vorliegen, erinnert schon stark an Schilda.

    Ach ja, die Versammlungsräume der Zeugen Jehovas nennen sie nicht "Himmelreichssäle" sondern Königreichssaal - weil das Königreich Gottes, um das ja alle Christen im Vaterunser beten, dort im Vordergrund steht.

  • 14.09.2010 09:43 Uhr

    von hgp:

    Bitte um saubere Recherchen.

    "Himmelreichssäle" = "Königreichssäle"

    Nach eigenen Angaben sind es nicht sechs sondern 30 Gemeinden:
    http://wachtturm.de/akt/zwv/default.htm

    Und sie sind nicht in 11 sondern in 12 Bundesländern anerkannt (einfach mal die Pressemitteilungen hier durchblättern: http://wachtturm.de/akt/pmg/default.htm)

  • 14.09.2010 07:06 Uhr

    von hgp:

    "Einen Abgeordneten kann niemand zwingen, entsprechend der Rechtslage abzustimmen."

    Das flößt natürlich Vertrauen zum Rechtsstaat ein. Warum sollte ich mich nochmal an die Gesetze halten?

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