Hier spricht viel dafür, dass die Freigesprochene es nicht war, jedenfalls reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus. Das ist der Rechtstaat, der auch für seine Gegner gilt. Die Angeklagte hat allerdings eine unbestreitbare Nähe zur gewalttätigen linksextremen Szene (gehabt?). Das kann man schon an den sog. Soligruppen für sie aus eben dieser Szene erkennen. Auch hat sich die Angeklagte nicht zur Sache geäußert. Das ist ihre gutes Recht, nur wer wirklich unschuldig ist, dürfte durch eine eigene Aussage ein manifestes Interesse an einer baldigen für ihn positiven Klärung haben.
30.06.2010 13:04 Uhr
von max:
das dilemma für die staatsanwaltschaft und polizei lag vorliegend auch darin, dass es sich bei der angeklagten offenbar um eine "feindin" handelte, nämlich eine sehr linke wohl auch politisch aktive person, ergo jemanden, dem jede bestrafung eh recht geschieht. und wenn man meint, dass es - unabhängig von der schuld an der konkreten tat - eh die richtige trifft, dann werden auch gewagte anklagen durchgeknüppelt und mangelnde erfolgsaussichten ausgeblendet. schön allerdings, wenn die zu gesinnungsverfolgungsbehörden umgewandelten strafverfolgungsbehörden dann damit keinen erfolg haben.
30.06.2010 11:26 Uhr
von Nemo:
Es ist jedesmal ein nich nachvollziehbares Dilemma der Staatsanwaltschaften, Polizei und Gerichte, wenn es darum geht, möglicherweise gemachte Fehler einzugestehen. Lieber wird mutmaßlich Unschuldigen das Leben zur Hölle gemacht. Das Recht spielt dabei idR eine mehr als untergeordnete Rolle. Welch Bananenstaat!
Leserkommentare
30.06.2010 16:25 Uhr
von jorglehnert:
Hier spricht viel dafür, dass die Freigesprochene es nicht war, jedenfalls reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus. Das ist der Rechtstaat, der auch für seine Gegner gilt. Die Angeklagte hat allerdings eine unbestreitbare Nähe zur gewalttätigen linksextremen Szene (gehabt?). Das kann man schon an den sog. Soligruppen für sie aus eben dieser Szene erkennen. Auch hat sich die Angeklagte nicht zur Sache geäußert. Das ist ihre gutes Recht, nur wer wirklich unschuldig ist, dürfte durch eine eigene Aussage ein manifestes Interesse an einer baldigen für ihn positiven Klärung haben.
30.06.2010 13:04 Uhr
von max:
das dilemma für die staatsanwaltschaft und polizei lag vorliegend auch darin, dass es sich bei der angeklagten offenbar um eine "feindin" handelte, nämlich eine sehr linke wohl auch politisch aktive person, ergo jemanden, dem jede bestrafung eh recht geschieht. und wenn man meint, dass es - unabhängig von der schuld an der konkreten tat - eh die richtige trifft, dann werden auch gewagte anklagen durchgeknüppelt und mangelnde erfolgsaussichten ausgeblendet. schön allerdings, wenn die zu gesinnungsverfolgungsbehörden umgewandelten strafverfolgungsbehörden dann damit keinen erfolg haben.
30.06.2010 11:26 Uhr
von Nemo:
Es ist jedesmal ein nich nachvollziehbares Dilemma der Staatsanwaltschaften, Polizei und Gerichte, wenn es darum geht, möglicherweise gemachte Fehler einzugestehen. Lieber wird mutmaßlich Unschuldigen das Leben zur Hölle gemacht. Das Recht spielt dabei idR eine mehr als untergeordnete Rolle. Welch Bananenstaat!