Er leitete ein Gefängnis der Roten Khmer, in dem bis zu 15.000 Menschen ermordet wurden. Jetzt verlor "Duch" sein Berufungsverfahren.von Nicola Glass

Kaing Guek Eav alias "Duch" ist wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt. Bild: reuters
BANGKOK taz | In die Berufung zu gehen, ist dem Ex-Folterchef der Roten Khmer, Kaing Khek Iev, alias Duch, letzten Endes schlecht bekommen: Am Freitag verurteilte ihn das Oberste Gericht des UN-gestützten Sondertribunals in Kambodschas Hauptstadt Phnom Penh zu lebenslanger Haft.
"Die von Kaing Khek Iev begangenen Verbrechen gehören unzweifelhaft zu den schlimmsten, die in der menschlichen Geschichte belegt wurden", so Gerichtspräsident Kong Srim. Damit wurde das Strafmaß des ersten Prozesses noch verschärft: Im Juli 2010 war Duch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Doch weil der heute 69-jährige schon Jahre vor der offiziellen Anklageerhebung 2007 in einem Militärgefängnis gesessen und zudem mit dem Tribunal kooperiert hatte, sollte er laut Gericht nur noch 19 Jahre absitzen. Duch hatte das Urteil als zu scharf kritisiert, die Anklage als zu milde. Daraufhin hatten beide Seiten Berufung eingelegt.
Duch hatte das Gefängnis Tuol Sleng geleitet, in dem bis zu 15.000 Menschen gefoltert und danach ermordet wurden. Zwar hatte der ehemalige Mathematiklehrer während des im Februar 2009 begonnenen Verfahrens Reue signalisiert und seine Taten teils gestanden. Gleichzeitig aber beharrte er darauf, er sei nur ein kleines Rädchen in der Mordmaschinerie der Roten Khmer gewesen.
Zum Ende des Prozesses im November 2009 forderte er gar seine Freilassung. Opferverbände waren empört. Umso mehr, als die angebliche Reue des Angeklagten in übertriebener Weise als strafmildernd bewertet worden war.
Der Berufungsentscheid dürfte, zumindest in diesem Fall, die massive Kritik am Tribunal ein wenig abmildern. Seitdem es 2006 offiziell seine Arbeit aufgenommen hatte, rissen die Vorwürfe wegen politischer Einflussnahme durch Kambodschas Regierung nicht ab. Innerhalb des Gerichts kam es wiederholt zu heftigem Streit.
Der Freispruch für einen Richter wird aufgehoben, der einen Angeklagten zur Einschüchterung in eine Gefängniszelle gesperrt hatte. Der Prozess wird nun wiederholt. von Christian Rath

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Leserkommentare
08.02.2012 13:31 | heinermerkl
Hallo Herr KBW. ICh weiß ja nicht wer sie sind und wo her sie kommen oder ob sie schon in Kambodscha waren? Aber über ihre ...
07.02.2012 00:22 | Gerhard p
Normalerweise antworte ich ja nicht auf Mitteilungen wie diese von KBW. Und ganz ehrlich, ich glaub auch KBW macht sich auc ...
03.02.2012 10:57 | Micha
Es handelt sich hier nur um ein Bauernopfer, dass nötig war um den enormen , christlich motivierten Aufwand, für die ganzen ...