Proteste gegen Stuttgart 21: Wasserwerfer-Opfer will klagen
Bei einem Wasserwerfereinsatz bei einer Demo gegen Stuttgart 21 ist ein Mann nahezu erblindet. Nun will er das Land auf Schmerzensgeld verklagen.
![](https://taz.de/picture/193182/14/12092004_s21_rtr.jpg)
STUTTGART dapd/dpa | Ein Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“, der bei einem Wasserwerfereinsatz nahezu komplett sein Augenlicht verlor, will das Land Baden-Württemberg auf Schmerzensgeld verklagen. „Wir reden hier, und das ist eine vorsichtige Schätzung, über eine Summe im Bereich von 100.000 Euro“, sagte der Anwalt des Ruheständlers Dietrich Wagner, Frank-Ulrich Mann, den Stuttgarter Nachrichten.
Die Polizisten hätten damals „im Auftrag des Landes und auf Befehl ihrer Vorgesetzten gehandelt“, begründete er die geplante Amtshaftungsklage. Bei dem Polizeieinsatz am 30. September 2010 gegen Projektgegner waren rund 100 Menschen verletzt worden.
Der Anwalt, der neben dem damals schwer verletzten Wagner noch drei weitere Verletzte vertritt, will dem Blatt zufolge vor Einreichung der Zivilklage noch den Ausgang des Strafverfahrens gegen die damals beteiligen Polizisten abwarten.
Im Zusammenhang mit dem Wasserwerfereinsatz ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen mehrere Beamte wegen Körperverletzung im Amt. Rechtsanwalt Mann kritisierte, dass die Polizisten nur wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden sollen. Er sei der Ansicht, dass vorsätzlich gehandelt worden sei.
Fast zwei Jahre nach der Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen zwölf Polizisten wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. In einem weiteren Fall geht es um den Schlagstockeinsatz eines Polizisten gegen einen Demonstranten. Die Ermittler stützten sich auf Zeugenaussagen und Videomaterial.
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