Polizeiattacke auf den "Mann in blau": Schwamm drüber
Das Verfahren gegen zwei Polizisten wegen Körperverletzung im Amt steht zwei Jahre nach der "Freiheit statt Angst"-Demo vor dem Ende. Mit einem glimpflichen Ausgang für die Angeklagten.
In zwei Wochen wollen Datenschützer wieder auf die Straße gehen: gegen Überwachung, gegen "Datensammelwut", für "Freiheit statt Angst". Vor zwei Jahren, im September 2009, wurde ihre Demo von einem Vorfall überschattet, dessen juristische Aufarbeitung nun vor dem Abschluss steht: Die Schläge zweier Polizisten gegen einen Radfahrer sollen aller Voraussicht nach mit Strafbefehlen geahndet werden, ohne öffentlichen Prozess.
Die beiden Polizisten hatten Oliver H., blaues Shirt, sein Fahrrad schiebend, damals am Rande des Aufzugs festgenommen. Angeblich, weil er Polizeimaßnahmen gestört habe. Videos von Augenzeugen zeigen dagegen, wie H. einen Polizisten nach seiner Dienstnummer fragt und von einem Beamten plötzlich nach hinten gezerrt wird. Ein zweiter Polizist schlägt dem 37-Jährigen mit der Faust ins Gesicht. Die im Internet verbreiteten Bilder sorgten für Empörung.
Hautabschürfungen, Schwellungen und eine vom Kiefer abgerissene Oberlippe, stellen Ärzte später fest. Laut seinem Anwalt Johannes Eisenberg ist H.s unteres Gesichtsfeld bis heute taub, der Mann sei traumatisiert.
Im November 2010 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. Doch die Prozesseröffnung bleibt aus. Laut Eisenberg verweist ein Verteidiger auf Termin-Engpässe. Stattdessen schlägt dieser vor, den Prozess gegen Strafbefehl abzuschließen - wegen der Länge des Verfahrens. Die zuständige Richterin signalisiert laut einem Vermerk vom 28. Juli, der der taz vorliegt, Zustimmung: Sofern auch der andere Angeklagte zustimme, sei ein Strafbefehl möglich. Die Obergrenze bei Strafbefehlen liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung. Oft erfolgen Geldstrafen.
"Der Fall trägt Züge der Strafvereitelung zu Gunsten der Schläger", kritisiert Eisenberg scharf. Zwar sei die Verteidiger-Offerte ein Schuldeingeständnis. "Wir reden aber von einer vorsätzlichen, gemeinschaftlichen Tat, die für das Opfer schwerwiegendste Folgen hatte." Dies verdiene mehr als eine Geldstrafe. "Die Polizisten haben ihr Gewaltmonopol missbraucht und gehören nicht in den Polizeidienst."
Das zuständige Amtsgericht konnte sich zu dem Fall am Montag nicht äußern. Ein Verteidiger der Polizisten wollte das Verfahren nicht kommentieren, der zweite war nicht erreichbar.
Zwei Beamte wurden wegen des Vorfalls bereits zu Geldstrafen von 4.800 und 1.500 Euro verurteilt. Sie hatten zwei Umstehende mit Fäusten traktiert, die gegen Oliver H.s Festnahme protestierten. Verurteilungen gegen Polizisten sind selten: 2009 wurden in Berlin 748 Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet, nur 5 endeten mit einer Verurteilung.
Ein Verfahren gegen H. wegen Widerstands wurde eingestellt. Mehr noch: Der Staatsanwalt bemerkte, H. hätte sich wegen der unrechtmäßigen Behandlung gar "straflos widersetzen dürfen".
Noch ermittelt wird gegen Eisenberg. Die Polizisten klagten wegen Beleidung, nachdem der Anwalt von "Prügelbullen" und "Schutzbehauptungen" sprach. Das Verfahren werde demnächst eingestellt, sagt Eisenberg.
Sven Lüders von der Humanistischen Union kritisiert den Umgang mit dem Polizeiübergriff. Es zeichne sich ab, dass die Tat "keine erkennbaren Konsequenzen" haben werde - "obwohl es keine Probleme mit der Täteridentifizierung gab". Wichtig sei daher eine unabhängige Kontrolle der Polizei, etwa durch einen Polizeibeauftragten. Der Vorfall werde auch auf der "Freiheit statt Angst"-Demo thematisiert, so Lüders, dessen Verband zu den Mitorganisatoren gehört. Am 10. September wollen die Datenschützer vom Brandenburger Tor zum Alexanderplatz ziehen: gegen Vorratsdatenspeicherung, Massenüberwachung - und Polizeigewalt.
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