• 24.01.2012

PLÄDOYER

Eine Einschränkung der Freiheit

Heute entscheidet die Universität Bremen über die Zukunft der Zivilklausel. Eine Gegenrede zu Fischer-Lescano & Böhrnsen - und ein Kompromissvorschlag von Arnim Von Gleich

  • 24.03.2012 14:00 Uhr

    von Voltaire:

    Die Schranken der Wissenschaftsfreiheit
    Unsere Verfassung ist aus der Abkehr des totalitären Dritten Reiches entstanden. Die Väter der Verfassung waren sich bewusst, dass es jederzeit wieder zu einem Umsturz wie 1933 kommen kann, auch wenn sie es nur untereinander geflüstert haben. Mehrere der Verfassungsväter sind während der Beratungen unter obskuren Umständen um ihr Leben gekommen. Deswegen haben die Verfassungsväter Sicherungen in unsere Verfassung eingebaut, unter anderem das Widerstandsrecht. Aber auch die Freiheitsrechte haben Schranken bekommen, nicht nur um die Freiheit einzuschränken, sondern auch um die Freiheit dann einzuschränken, wenn sie sich gegen die Freiheit richtet. Oder anders formuliert: Missbraucht jemand die Freiheitsrechte, um die Freiheitsrechte abzuschaffen, dann kann er sich nicht auf seine Freiheitsrechte berufen. Ein solcher Freiheitsgebrauch ist verfassungswidrig. Und das gilt auch für die Wissenschaftsfreiheit. Erforscht jemand Technologien, die die Freiheit bedrohen oder entwickelt er solche Technologien, kann er sich nicht auf die Wissenschaftsfreiheit berufen. Gerade die intelligenten Forscher an den Universitäten müssten dies verstehen, tun es aber leider nur zu selten. Von der Weltraumaufrüstung drohen die größten Gefahren für die Zivilgesellschaft. Es gibt dort oben Radarsatelliten, die Menschen überwachen und manipulieren können. Ein großer Verstoß gegen die Menschenrechte. Diese Radarsatelliten wurden beispielsweise in Afghanistan gegen Talibankämpfer eingesetzt. Und OHB hat sogar in Weltonline zugegeben, dass ihre SAR Lupe Satelliten gegen Talibans eingesetzt werden. Dasselbe kann natürlich auch deutschen Soldaten und deutschen Bundesbürgern geschehen. Aus dem Orbit drohen die schlimmsten Gefahren für unsere Verfassung. Deswegen hört hier die Wissenschaftsfreiheit auf. Ganz unabhängig von der Auslegung der Satzung der Bremer Universität. Hier besteht die Gefahr einer Verfassungsverletzung durch die Bremer Universität in einem schlimmen Ausmaß. Die Verfassung gilt aber auch für die Bremer Universität mit dem Ergebnis, dass OHB jegliche Militärforschung von Verfassungs wegen zu untersagen ist. Und wenn die ganze Forschung in die militärische Rüstungsforschung eingebunden ist, wie dies der Verfasser behauptet, dann muss die ganze Bremer Forschung auf den Prüfstand, ob sie verfassungswidrige Ziele verfolgt. Hier darf keine Toleranzgrenze gelten, denn die Rechtsgüter der Bürger sind wichtiger.

  • 24.03.2012 14:00 Uhr

    von franz josef:

    hier sieht mensch einen wissenschaftler der heutigen generation. es wird nicht überlegt was gesellschaftlich notwendig oder erstrebenswert ist, sondern es werden erklärungen gesucht die die gegenwärtige realität bestätigen und zementieren soll.

    gerade beim "dual use" tut der/die wissenschaftler_in von heute so, als es sei es eine "gottgefügte" unantastbare entwicklung die analog zur evolution nicht geändert werden kann. frei nach dem motto: ich hab die bombe nur gebaut - geworfen hat ein anderer. so wasche ich meine hände in unschuld.

    wer sich allerdings mal ein bisschen mit den ursache für die mörderische entwicklung von "dual use" beschäftigen möchte, kann hier was finden:
    http://www.zivilklausel.uni-koeln.de/faltblatt_es-gaebe-genug.pdf

    falls der link nicht gepostet werden darf - "zivilklausel uni köln" ist ein gutes stichwort für die suchmaschine.

    leute wie der gleich sind schreibtischtäter. hatten wa schon mal. war genauso schuldig wie die anderen.

    franz

  • 25.01.2012 20:27 Uhr

    von Catwalk:

    Die Entscheidung ist gefallen. Die Zivilklausel bleibt nach dem heutigen Beschluss des Akademischen Senats erhalten. Ferner bekennt sich die Universität Bremen weiterhin dazu, dass sie dem Frieden verpflichtet ist und nur zivile Zwecke verfolgt. Das ist gut so, da somit Wissenschaftler wie Herr von Gleich - wie sie selbst zu glauben meinen - in ihrer wissenschaftlichen Feiheit eingeschränkt bleiben. Denn eine "Freiheit", die Forschung und Entwicklung mit militärischer Nutzung nicht nur toleriert sondern auch selbst verfolgen möchte, ist für mich keine Freiheit mehr, sondern nimmt billigend in Kauf, die Freiheit der Menschen einzuschränken oder gar zu bedrohen. Und noch eins: wer mir als Pazifisten und Mitarbeiter dieser Universität unterstellt, ich nähme die Aufgaben der Polizei und vor allem der Bundeswehr "dankbar" an, irrt sich aber gewaltig. Ich bin nicht traurig darüber, dass Herr von Gleich nicht Rektor geworden ist.

  • 25.01.2012 19:08 Uhr

    von Lukas Wagenmacher:

    Die Menschen haben sich schon mit Holzkeule und Steinäxten umgebracht. Schuld sind nicht Technik und Technologie, sondern die Ideologie der Menschen und Machtstreben.

    Wenn man alle Dual-Use-Güter verbieten will, müsste man auch allen Menschen die Hände abhacken.

  • 25.01.2012 10:34 Uhr

    von Voltaire:

    Die Schranken der Wissenschaftsfreiheit
    Unsere Verfassung ist aus der Abkehr des totalitären Dritten Reiches entstanden. Die Väter der Verfassung waren sich bewusst, dass es jederzeit wieder zu einem Umsturz wie 1933 kommen kann, auch wenn sie es nur untereinander geflüstert haben. Mehrere der Verfassungsväter sind während der Beratungen unter obskuren Umständen um ihr Leben gekommen. Deswegen haben die Verfassungsväter Sicherungen in unsere Verfassung eingebaut, unter anderem das Widerstandsrecht. Aber auch die Freiheitsrechte haben Schranken bekommen, nicht nur um die Freiheit einzuschränken, sondern auch um die Freiheit dann einzuschränken, wenn sie sich gegen die Freiheit richtet. Oder anders formuliert: Missbraucht jemand die Freiheitsrechte, um die Freiheitsrechte abzuschaffen, dann kann er sich nicht auf seine Freiheitsrechte berufen. Ein solcher Freiheitsgebrauch ist verfassungswidrig. Und das gilt auch für die Wissenschaftsfreiheit. Erforscht jemand Technologien, die die Freiheit bedrohen oder entwickelt er solche Technologien, kann er sich nicht auf die Wissenschaftsfreiheit berufen. Gerade die intelligenten Forscher an den Universitäten müssten dies verstehen, tun es aber leider nur zu selten. Von der Weltraumaufrüstung drohen die größten Gefahren für die Zivilgesellschaft. Es gibt dort oben Radarsatelliten, die Menschen überwachen und manipulieren können. Ein großer Verstoß gegen die Menschenrechte. Diese Radarsatelliten wurden beispielsweise in Afghanistan gegen Talibankämpfer eingesetzt. Und OHB hat sogar in Weltonline zugegeben, dass ihre SAR Lupe Satelliten gegen Talibans eingesetzt werden. Dasselbe kann natürlich auch deutschen Soldaten und deutschen Bundesbürgern geschehen. Aus dem Orbit drohen die schlimmsten Gefahren für unsere Verfassung. Deswegen hört hier die Wissenschaftsfreiheit auf. Ganz unabhängig von der Auslegung der Satzung der Bremer Universität. Hier besteht die Gefahr einer Verfassungsverletzung durch die Bremer Universität in einem schlimmen Ausmaß. Die Verfassung gilt aber auch für die Bremer Universität mit dem Ergebnis, dass OHB jegliche Militärforschung von Verfassungs wegen zu untersagen ist. Und wenn die ganze Forschung in die militärische Rüstungsforschung eingebunden ist, wie dies der Verfasser behauptet, dann muss die ganze Bremer Forschung auf den Prüfstand, ob sie verfassungswidrige Ziele verfolgt. Hier darf keine Toleranzgrenze gelten, denn die Rechtsgüter der Bürger sind wichtiger.

  • 24.01.2012 16:45 Uhr

    von franz josef:

    hier sieht mensch einen wissenschaftler der heutigen generation. es wird nicht überlegt was gesellschaftlich notwendig oder erstrebenswert ist, sondern es werden erklärungen gesucht die die gegenwärtige realität bestätigen und zementieren soll.

    gerade beim "dual use" tut der/die wissenschaftler_in von heute so, als es sei es eine "gottgefügte" unantastbare entwicklung die analog zur evolution nicht geändert werden kann. frei nach dem motto: ich hab die bombe nur gebaut - geworfen hat ein anderer. so wasche ich meine hände in unschuld.

    wer sich allerdings mal ein bisschen mit den ursache für die mörderische entwicklung von "dual use" beschäftigen möchte, kann hier was finden:
    http://www.zivilklausel.uni-koeln.de/faltblatt_es-gaebe-genug.pdf

    falls der link nicht gepostet werden darf - "zivilklausel uni köln" ist ein gutes stichwort für die suchmaschine.

    leute wie der gleich sind schreibtischtäter. hatten wa schon mal. war genauso schuldig wie die anderen.

    franz

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